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Modernisierungsumlage, Mietpreisbremse, Sonder-Afa

Koalition einigt sich auf Änderungen beim Mietrecht

Die große Koalition hat sich durch einen Kompromiss auf Änderungen im Mietrecht geeinigt.

Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegte Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz sah unter anderem die bundesweite Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor. Nun bleibt diese für fünf Jahre auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt. Ein Entschluss, den nicht nur der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. sondern auch viele andere wohnungswirtschaftliche Verbände begrüßen.

Auch bei der Mietpreisbremse kam es zu einem Konsens zwischen SPD und Union. Barley ist mit ihrer Forderung, die Auskunftspflicht des Vermieters auf Nennung der Vormiete auf alle Ausnahmen auszudehnen, durchgekommen.

Die geplanten Grenzen der Sonderabschreibung werden vom BVI ebenfalls kritisch gesehen. Statt die reguläre lineare Abschreibung auf 3 Prozent anzuheben, sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer Mietwohnung 5 Prozent der Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung von 2 Prozent abgeschrieben werden können. Damit gibt es wieder keinen stabilen Anreiz für Wohnungsneubau und keine Hoffnung auf eine Entspannung des Mietmarktes.  

Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus der sogenannten „De-minimis-Regelung“ Demnach darf der Steuervorteil aus der Sonderabschreibung in drei Veranlagungszeiträumen maximal 200.000 Euro betragen. Dies führt dazu, dass lediglich kleinere Projekte mit maximal 13-20 Wohneinheiten gefördert werden.

Die Gesetzesvorlage wird am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Der BVI e.V. wird Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten.