Arten der Mitgliedschaft
Unsere Mitglieder sind das wichtigste und höchste Gut des BVI e. V., denn sie bilden den Kern des Verbandes. Doch welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?
Ordentliche Mitglieder
sind hauptberuflich tätige Immobilienverwalter, die über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügen und eine Vermögensschaden-, Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband unterhalten. Ordentliche Mitglieder unterwerfen sich dem Verhaltens- und Ehrenkodex des Verbandes.
Gastmitglieder
können alle interessierten Immobilienverwalter werden. Diese verpflichten sich, eine hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft anzustreben und die notwendige Qualifikation zu erwerben. Die Gastmitgliedschaft währt höchstens drei Jahre.
Fördermitglieder
sind natürliche oder juristische Personen, Stiftungen oder Interessenvereinigungen sowie sonstige Verbände, die die Ziele des Verbandes fördernd unterstützen.
Beratende Mitglieder
können Rechtsanwälte, Notare, Richter, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer sowie sonstige Juristen, Volkswirte, Diplom-Kaufleute, Architekten, Ingenieure und verdiente Persönlichkeiten der Immobilienwirtschaft werden. Die Mitgliedschaft von Gesellschaften und Sozietäten der freien Berufe ist nicht möglich. Beratende Mitglieder werden auf Vorschlag eines Mitglieds nach Anhörung der bisherigen beratenden Mitglieder durch den Vorstand aufgenommen.
Seniorenmitglieder
können Immobilienverwalter werden, die ihre Tätigkeit aufgeben und vorher mit ihren Verwaltungsunternehmen Mitglied im BVI waren.
Ehrenmitglieder
sind natürlichen Personen, die sich um die Ziele des Verbandes in herausragender Weise verdient gemacht haben. Sie werden auf Beschluss des erweiterten Vorstandes ernannt.
Ein Mitglied kann nicht mehrere Arten der Mitgliedschaft nebeneinander innehaben. Mitglieder der Geschäftsleitung eines ordentlichen oder Gastmitglieds können nicht zugleich beratende Mitglieder sein.