Aktuelle Rahmenverträge

Lizenzpflicht gilt bei Weitersendung von Rundfunksignalen - BVI-Rahmenvertrag mit VG Media bietet 20 Prozent Rabatt » mehr »
Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, sind laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann.  Eigentümer, die ihre Programme über Telekommunikationsdienstleister wie Kabel Deutschland, Tele Columbus o. Ä. beziehen, sollten prüfen, ob der jeweilige Anbieter bereits einen eigenen Nutzungsvertrag mit der  VG Media eingegangen ist. In diesem Fall würde eine erneute Zahlung der Lizenzgelder entfallen.

VG_Media_Lizenzvertrag.pdf
Das Beste aus drei Welten für Geschäftskunden: Alles aus einer Hand » mehr »
Rahmenvertrag für BVI-Mitglieder:
Festnetz , Mobilfunk , Hardware, Software, Tarife, Rabatte und Flatrates für Geschäftskunden
In der Telekom Deutschland GmbH verschmelzen Festnetz- und Mobilfunkgeschäft sowie der Geschäftskundenbereich.


InRaCon GmbH » mehr »
BVI-Mitgliedern wird eine Arbeitssicherheitsbertreuung gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung angeboten. Die InRaCon GmbH erstellt individuelle Angebote/Verträge für die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse. Grundlage dafür ist die zum Herunterladen bereitgestellte Preisliste.

2012_01_24_preisliste.pdf
LichtBlick AG » mehr »
BVI-Mitglieder erhalten nach Beratung und Vertragsaufnahme ...

Caparol Farben und Lacke Bautenschutz GmbH & Co. Vertriebs KG » mehr »
Neuer Rahmenvertrag mit Caparol seit 1. Juni 2008

Kooperationsvereinbarung mit LiftConsulting – Planungsgesellschaft für Aufzüge und Fördertechnik mbH » mehr »
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erhalten BVI-Mitglieder einen pauschalen Nachlass und einen nachträglichen Rabatt.

Kooperationsvertrag mit DONAUER & PROBST GmbH & Co. KG » mehr »
DONAUER & PROBST GmbH & Co. KG bietet unseren Mitgliedern die Sanierung von Trinkwasserleitungen mit garantierter zehnjähriger Gewährleistung an.

Kooperation mit AllTroSan Baumann + Lorenz Trocknungsservice GmbH & Co. KG » mehr »
Als klassisches Trocknungsunternehmen bietet AllTroSan das gesamte Leistungsspektrum eines Modernen Sanierers. Von der Einzel- bis zur Komplettleistung.

Vereinbarung mit BBT Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland » mehr »
über die Verlängerung der Herstellergarantie auf fünf Jahre ab Installationsdatum.

Vereinbarung zum aktiven Einbruchschutz » mehr »
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat mit der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

WID – Wirtschafts Informations Dienst GmbH » mehr »
Ermittlung und Überprüfung von Daten zu Natürlichen Personen und Juristischen Personen/Handelsgesellschaften.

Sto AG – Vereinbarung über die Lieferung aller Produkte und Erbringung von produktbezogenen Dienstleistungen » mehr »
Mit der Sto AG wurde eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die BVI-Mitglieder haben damit die Möglichkeit, über nur noch einen Ansprechpartner die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen.


TÜV Süddeutschland - kostenlose Erstberatung » mehr »
Der Vertrag schließt eine zweistündige kostenlose Erstberatung vor Ort ein....

Haufe Akademie – Seminarrabatt » mehr »
Beim Besuch der offenen Seminare 10 % Rabatt bezogen auf die Seminargebühr.

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