Musterbescheinigung gemäß § 35a EStG |
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| Aktuelle Gerichtsentscheidungen:
- Der Verwalter ist nicht ohne Sondervereinbarung verpflichtet, im Rahmen der Jahresabrechnung eine differenzierte Darstellung begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG zu liefern. AG Bremen v. 3.6.2007, 111a II 89/2007 WEG - Der WEG-Verwalter muss die Bescheinigung zum Nachweis der Kosten im Sinne des § 35a EStG nicht unentgeltlich erteilen. AG Neuss v. 29.6.2007, 74 II 106/07 (nicht rechtskräftig, z. Zt. LG Düsseldorf 19 T 589/07) | ||



