Bundeskabinett hat am 27.06.2007 Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) beschlossen

Wesentlichen Maßgaben:

- Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.

- Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.
Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

- Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.

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