BGH: Nebenkostennachforderung bei Mieterinsolvenz

Dies gelte auch, wenn ein Treuhänder wie im vorliegenden Fall vor der Nebenkostenabrechnung die Erklärung nach § 109 I 2 der Insolvenzordnung abgegeben hat, dass Ansprüche, die nach einer bestimmten Frist fällig werden, nicht zur Insolvenzmasse zählen. Während des Insolvenzverfahrens kann der Vermieter die Nebenkostennachforderung deshalb nicht gegen den Mieter persönlich geltend machen, sondern muss diese für die Insolvenztabelle anmelden.

                     

            

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