Weiterentwicklung der wohnwirtschaftlichen Kreditförderprogramme der KfW zum 01.01.2012

• Bereitstellung einer bundesweiten Expertenliste für Sachverständige (Programm-Nr.: 151/152, 153)
Um die Qualität bei Energieberatungen und hochenergieeffizienten Sanierungen sowie Neubauten zu verbessern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) beschlossen, zukünftig entsprechende Experten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Der Aufbau und die Betreuung dieser Expertenliste erfolgt durch die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die Veröffentlichung ist für den 15.12.2011 auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de geplant.
Ab dem 01.01.2012 werden in den Bundesprogrammen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren für die Planung und Baubegleitung der KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 die Experten aus dieser Liste empfohlen. Eine verbindliche Einbindung dieser Experten für die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 wird im Laufe des Jahres 2012 geregelt.

• Vereinfachung der Förderung von Baudenkmalen und insbesondere erhaltenswerter Bausubstanz (Programm-Nr.: 151, 153)
Voraussichtlich zum 01.04.2012 wird die Förderung der Sanierung von Baudenkmalen und insbesondere erhaltenswerter Bausubstanz vereinfacht. Es wird ein neuer Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal" sowohl für Wohngebäude als auch für Gebäude der kommunalen oder sozialen Infrastruktur eingeführt. Die aktuelle Ausnahmeregelung für Baudenkmale und insbesondere erhaltenswerte Bausubstanz zum KfW-Effizienzhaus in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren (153, 151) läuft zum Jahresende 2011 aus.
Anträge auf die Ausnahmeregelung können bis zum 31.12.2011 bei einem regionalen Partner der dena gestellt werden. Der Antrag muss der KfW spätestens bis zum 30.06.2012 vorliegen.

2. Wohnraum Modernisieren: Auslaufen des Programms zum Jahresende 2011
Das Programm Wohnraum Modernisieren finanziert neben der allgemeinen Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine überschneidungsfreie und im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung stehende Förderung zu gewährleisten, werden Energieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden ab dem 01.01.2012 ausschließlich mit dem Programm Energieeffizient Sanieren gefördert. Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen können mit dem Auslaufen des Programms Wohnraum Modernisieren ab dem 01.01.2012 nicht mehr über die KfW finanziert werden.
Anträge können über die Hausbank noch bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW eingereicht werden. Dabei muss der Originalantrag bis zum 16.12.2011 der KfW vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

3. Altersgerecht Umbauen: Aktuelle Situation und Perspektive ab 01.01.2012
Das vom BMVBS mit Haushaltsmitteln in 2009 aufgelegte Programm Altersgerecht Umbauen ist bis Ende 2011 befristet. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2012 sind keine Mittel vorgesehen. Ob im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplans 2012 auch künftig Haushaltsmittel bereitgestellt werden, wird voraussichtlich erst in den nächsten Wochen entschieden.
Es wird gebeten, Anträge über die Hausbank bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW zu stellen, so dass noch in 2011 noch Zusagen auf der Grundlage des diesjährigen Bundeshaushaltes möglich sind. Dabei muss der Originalantrag bis zum 16.12.2011 der KfW vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

4. Alle wohnwirtschaftlichen Kreditprogramme: Anpassung der Merkblätter und Bestätigungen nach Durchführung ab 01.01.2012
Auf vielfachen Wunsch und zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit der Kreditprogramme wird ab dem 01.01.2012 von quartalsweiser auf monatliche Abrechnung umgestellt. Zur besseren Lesbarkeit und Handhabung der Merkblätter werden die Rubriken Produkt und Kredit von den technischen Anforderungen getrennt. Die technischen Anforderungen werden wieder als separate Anlage zum Merkblatt zur Verfügung gestellt. In den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Altersgerecht Umbauen haben sich redaktionelle Anpassungen und klarstellende Ergänzungen ergeben. Materielle Änderungen erfolgten nicht.
Die ab 01.01.2012 gültigen Programm-Merkblätter und Bestätigungen werden ab 01.11.2011 im Internet unter www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare veröffentlicht.

Kontaktdaten KfW-Bank
Telefon: 030 20264+ Durchwahl; Telefax: 030 20264 5502; E-Mail: wohnen@kfw.de
Region Nord (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein): Simone Gebhardt, Tel.: -5848
Region West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland): Sigrid Lömker, Tel.: -5859
Region Süd (Baden-Württemberg, Bayern): Angela Prasser, Tel.: -5423
Region Mitte-Ost (Berlin, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt): Dorit Grygas, Tel.: -5262


                     

            

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