Aktuelles...
Video zum Deutschen Immobilien Kongress vom 5.-6.5.2011 in Berlin
Kongress
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Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Dies wird durch ein am heutigen Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. März 2012 deutlich (Az. V ZR 147/11). |
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| Az_V_ZR_147_11.pdf | ||||
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Wenn sich ein Eigentümer bei der Teilungserklärung für ein Grundstück vorbehält, nachträglich Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu begründen, müssen diese Rechte dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Januar 2012 entschieden. (Az. V ZR 125/11)Ein teilender Eigentümer darf zwar grundsätzlich Sondernutzungsrechte für bestimmte Flächen einräumen. Dazu muss er aber auch genau festlegen, auf welche Flächen sich diese Rechte beziehen, z.B. anhand eines Lageplans. |
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| Az_V_ZR_125_11.pdf | ||||
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• Studien zur Energieeffizienz müssen veröffentlicht werden
• Angemessene Fristen für Stellungnahmen notwendig |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass Miteigentümern an einem Hausgrundstück untereinander kein so genannter nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch zusteht (Az. V ZR 137/11). Die Kläger, denen ebenso wie dem Beklagten der Bruchteil eines Hauses in Form einer Wohnung gehört, wollten Schadenersatz, weil Wasser durch die Decke gelaufen war. Grundlage dieses Anspruchs sollte § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sein, der jedoch nur dann greift, wenn eine "Grenzüberschreitung" von Eigentum zu Eigentum vorliegt. Das, so der BGH in der Entscheidung vom 10. Februar 2012, sei bei Bruchteilseigentum gerade nicht gegeben. Denn rechtlich handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum, aufgeteilt in lediglich ideelle Anteile. Infrage kam vorliegend jedoch eine Haftung nach den allgemeinen Regelungen (§§ 280 Abs.1, 823 Abs. 1 BGB), sodass die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Rande der Internationalen Handwerksmesse in München die Bundesländer aufgefordert, ihren Widerstand gegen die steuerliche Begünstigung von energieeffizienter Sanierung aufzugeben. Sie bezeichnete die aktuelle Situation als einen "sehr unschönen Zustand". "Wir brauchen die steuerliche Erleichterung unbedingt", erklärte die Kanzlerin und betonte darüber hinaus, dass kein Landeshaushalt dadurch Schaden nehme, da die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer die Lasten übersteigen würden. Das Gesetz hängt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Länder verlangen für die Steuerausfälle eine Kompensation vom Bund. |
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"Mit den hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ist die Grenze des Leistbaren erreicht ", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spit-zenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundes-verbandes, zu den aktuellen Medienberichten über ein Papier des Bundesum-weltministeriums, welches neue Vorschriften für die Dämmung von Häusern beinhaltet soll. "Solche Papiere sollten immer im Dialog mit den betroffenen Branchen erstellt werden und nicht an den anderen beteiligten Ministerien und der Immobilienbranche vorbei mit unrealistischen Forderungen das Licht der Welt erblicken", mahnte Gedaschko. |
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Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Kläger sind der Meinung, der Verwalter müsse nach Verbrauch abrechnen. Ihre Klage war vor dem Landgericht als Berufungsgericht erfolgreich. |
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Schon gewusst, dass Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümerge-meinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen? Darauf weisen aktuell die bundesweit führenden Ver-walterverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und Dach-verband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann. Im Interesse ihrer Mitglie-der haben die beiden Verbände daher einen Rahmenvertrag mit der VG Media geschlossen. |
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Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung |
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Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Frak-tion Bündnis90/Die Grünen hervorgeht, stehen für die KfW-Gebäudesanierungsprogramme in 2012 statt der angekündigten 1,5 Milliarden Euro nur noch 900 Millionen Euro zur Verfügung. "Die Energiewende implodiert noch bevor sie überhaupt begonnen hat, wenn es nicht gelingt, die verbindlich zugesagten Mittel auf andere Weise zu sichern", mahnte Axel Gedaschko, Vor-sitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes, und forderte ein Engagement der Bundesregierung, ihr Wort zu halten. |
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Bundesregierung muss bei Ausfall Haushaltsmittel für die CO2-Gebäudesanierung bereitstellen |
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• Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung auf dem Jahresempfang der BSI in Berlin vorgestellt • Ausnahmetatbestände wie Eigenheimersterwerb oder Unterneh-mensfusionen von der Grunderwerbsteuer befreien |
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• Klimaschutz und Demografie prägende Themen 2012 • Unterstützung für die Mietrechtsnovelle • Wohnraumförderung muss weitergehen "Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zu-kunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar. Die BSI hat zum Jahresauftakt ein Positionspa-pier mit ihren politischen Positionen veröffentlicht. "Gerade auch im Themenbereich Steuern und Finanzierung müssen richtige Weichenstellungen vorgenommen wer-den, damit die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft weiterhin wie bisher ein stabili-sierender Faktor der deutschen Volkswirtschaft bleibt", so Gedaschko. |
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Mieter muss Erwerber keine zweite Kaution zahlen
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Wer eine Immobilie kauft, kann vom Mieter grundsätzlich keine Kautionszahlung verlangen, wenn dieser bereits dem Voreigentümer eine Kaution geleistet hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Urteil vom 7. Dezember 2011 klargestellt (Az. VIII ZR 206/10). Im verhandelten Fall hat der BGH den Wohnungsmieter wegen treuwidrigen Verhaltens aber dennoch zur Zahlung einer Kaution an den Erwerber verurteilt. Nachdem der Mieter sich der Übertragung seiner Kaution auf den Käufer verweigert hatte, zahlte ihm die Hausverwaltung die Kaution aus. Der Mieter kündigte zunächst an, dem Erwerber eine Kaution zahlen zu wollen, weigerte sich dann aber doch. In der Weigerung die Kaution zu übertragen, sieht der BGH einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Die daraufhin erfolgte Auszahlung der Kaution sei auch nicht als Verzicht des Vermieters zu werten.
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Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm Altersgerecht Umbauen in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit gestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die KfW das Programm Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen wird. Das Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz ausgestattet. Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren können. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen. |
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Archiv
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| BSI_Uebermaessige_Pruefungspflicht_08.09.2009.pdf | |
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| BSI_Zeitgemaesses_Mietrecht_fuer_effektiven_Klimaschutz_17.08.09.pdf | |
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| Bundesgesetzblatt_Jahrgang_2008_Teil_I_Nr._64.pdf | ||
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| WEG_Aenderung_11.07.2009.pdf | |
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| Albrecht_komplett.pdf | |
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| BSI_Forderungen_zur_Bundestagswahl_2009.pdf | |
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| BFW_18.05.09_KfW_Foerderprogramm.pdf | |
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| BSI_Ermaessigte_MwSt_Handwerkerleistungen_13.05.09.pdf | |
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| Kongress_Programm_Anmeldung.pdf | |||
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| BSI_Gebaeuderichtlinie_6.5.09.pdf | |
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| BSI_EPBD_6.4.09.pdf | |
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| BSI_MwSt_11.03.09.pdf | |
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| BSI_fordert_Verschiebung_der_EnEV_2.3.09.pdf | |
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| BSI_Energieeffizienz_18.02.09.pdf | |
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| BSI_KonjunkturPaketII_12.02.09.pdf | |
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