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Video zum Deutschen Immobilien Kongress vom 5.-6.5.2011 in Berlin

Kongress

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WEG kann Ansprüche aus alten Abrechnungen nicht erneuern » mehr »
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Dies wird durch ein am heutigen Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. März 2012 deutlich (Az. V ZR 147/11).

Az_V_ZR_147_11.pdf
WEG-Sondernutzungsrechte müssen hinreichend bestimmt sein » mehr »
Wenn sich ein Eigentümer bei der Teilungserklärung für ein Grundstück vorbehält, nachträglich Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu begründen, müssen diese Rechte dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Januar 2012 entschieden. (Az. V ZR 125/11)Ein teilender Eigentümer darf zwar grundsätzlich Sondernutzungsrechte für bestimmte Flächen einräumen. Dazu muss er aber auch genau festlegen, auf welche Flächen sich diese Rechte beziehen, z.B. anhand eines Lageplans.

Az_V_ZR_125_11.pdf
BSI: Verschärfung von Energiestandards inakzeptabel » mehr »
• Studien zur Energieeffizienz müssen veröffentlicht werden
• Angemessene Fristen für Stellungnahmen notwendig


BGH: Miteigentümer haben untereinander keine Nachbarrechte » mehr »
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass Miteigentümern an einem Hausgrundstück untereinander kein so genannter nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch zusteht (Az. V ZR 137/11). Die Kläger, denen ebenso wie dem Beklagten der Bruchteil eines Hauses in Form einer Wohnung gehört, wollten Schadenersatz, weil Wasser durch die Decke gelaufen war. Grundlage dieses Anspruchs sollte § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sein, der jedoch nur dann greift, wenn eine "Grenzüberschreitung" von Eigentum zu Eigentum vorliegt. Das, so der BGH in der Entscheidung vom 10. Februar 2012, sei bei Bruchteilseigentum gerade nicht gegeben. Denn rechtlich handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum, aufgeteilt in lediglich ideelle Anteile. Infrage kam vorliegend jedoch eine Haftung nach den allgemeinen Regelungen (§§ 280 Abs.1, 823 Abs. 1 BGB), sodass die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde.


Steuerliche Begünstigung energetischer Sanierung - Bundeskanzlerin Merkel fordert rasche Einigung » mehr »
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Rande der Internationalen Handwerksmesse in München die Bundesländer aufgefordert, ihren Widerstand gegen die steuerliche Begünstigung von energieeffizienter Sanierung aufzugeben. Sie bezeichnete die aktuelle Situation als einen "sehr unschönen Zustand". "Wir brauchen die steuerliche Erleichterung unbedingt", erklärte die Kanzlerin und betonte darüber hinaus, dass kein Landeshaushalt dadurch Schaden nehme, da die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer die Lasten übersteigen würden. Das Gesetz hängt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Länder verlangen für die Steuerausfälle eine Kompensation vom Bund.

Aktionismus am falschen Ende –Vorschlag aus dem Umweltministerium bremst Investitionen in Klimaschutz » mehr »
"Mit den hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ist die Grenze des Leistbaren erreicht ", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spit-zenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundes-verbandes, zu den aktuellen Medienberichten über ein Papier des Bundesum-weltministeriums, welches neue Vorschriften für die Dämmung von Häusern beinhaltet soll. "Solche Papiere sollten immer im Dialog mit den betroffenen Branchen erstellt werden und nicht an den anderen beteiligten Ministerien und der Immobilienbranche vorbei mit unrealistischen Forderungen das Licht der Welt erblicken", mahnte Gedaschko.

Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen » mehr »
Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Kläger sind der Meinung, der Verwalter müsse nach Verbrauch abrechnen. Ihre Klage war vor dem Landgericht als Berufungsgericht erfolgreich.

Lizenzpflicht gilt bei Weitersendung von Rundfunksignalen über eigene Kabelanlage » mehr »
Schon gewusst, dass Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümerge-meinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen? Darauf weisen aktuell die bundesweit führenden Ver-walterverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und Dach-verband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann. Im Interesse ihrer Mitglie-der haben die beiden Verbände daher einen Rahmenvertrag mit der VG Media geschlossen.

Energiewende am Scheideweg » mehr »
Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung

Nur noch 900 Millionen Euro für die Gebäudesanierung – Energiewende droht zu scheitern » mehr »
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Frak-tion Bündnis90/Die Grünen hervorgeht, stehen für die KfW-Gebäudesanierungsprogramme in 2012 statt der angekündigten 1,5 Milliarden Euro nur noch 900 Millionen Euro zur Verfügung. "Die Energiewende implodiert noch bevor sie überhaupt begonnen hat, wenn es nicht gelingt, die verbindlich zugesagten Mittel auf andere Weise zu sichern", mahnte Axel Gedaschko, Vor-sitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes, und forderte ein Engagement der Bundesregierung, ihr Wort zu halten.

BSI: Halbierung des Energie- und Klimafonds gefährdet Energiewende » mehr »
Bundesregierung muss bei Ausfall Haushaltsmittel für die CO2-Gebäudesanierung bereitstellen

Immobilienverbände fordern niedrigere Grunderwerbsteuer » mehr »

• Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung
auf dem Jahresempfang der BSI in Berlin vorgestellt
• Ausnahmetatbestände wie Eigenheimersterwerb oder Unterneh-mensfusionen
von der Grunderwerbsteuer befreien


Auftakt für das immobilienpolitische Jahr: BSI präsentiert auf Jahresempfang Handlungsschwerpunkte 2012 » mehr »

• Klimaschutz und Demografie prägende Themen 2012
• Unterstützung für die Mietrechtsnovelle
• Wohnraumförderung muss weitergehen

"Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zu-kunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar. Die BSI hat zum Jahresauftakt ein Positionspa-pier mit ihren politischen Positionen veröffentlicht. "Gerade auch im Themenbereich Steuern und Finanzierung müssen richtige Weichenstellungen vorgenommen wer-den, damit die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft weiterhin wie bisher ein stabili-sierender Faktor der deutschen Volkswirtschaft bleibt", so Gedaschko.

Mieter muss Erwerber keine zweite Kaution zahlen
Wer eine Immobilie kauft, kann vom Mieter grundsätzlich keine Kautionszahlung verlangen, wenn dieser bereits dem Voreigentümer eine Kaution geleistet hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Urteil vom 7. Dezember 2011 klargestellt (Az. VIII ZR 206/10). Im verhandelten Fall hat der BGH den Wohnungsmieter wegen treuwidrigen Verhaltens aber dennoch zur Zahlung einer Kaution an den Erwerber verurteilt. Nachdem der Mieter sich der Übertragung seiner Kaution auf den Käufer verweigert hatte, zahlte ihm die Hausverwaltung die Kaution aus. Der Mieter kündigte zunächst an, dem Erwerber eine Kaution zahlen zu wollen, weigerte sich dann aber doch. In der Weigerung die Kaution zu übertragen, sieht der BGH einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Die daraufhin erfolgte Auszahlung der Kaution sei auch nicht als Verzicht des Vermieters zu werten.


Fortführung des Programms Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 » mehr »
Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm Altersgerecht Umbauen in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit gestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die KfW das Programm Altersgerecht
Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen wird. Das
Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz
ausgestattet. Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich
teilweise kompensieren können. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen.


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Archiv

BGH konkretisiert Rechtsprechung zu Endrenovierungsklauseln mehr »  
Zum wiederholten Male hat der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH eine Schönheitsreparaturklausel unter die Lupe genommen und in dem Urteil vom 12. September 2007 eine isolierte starre Endrenovierungsklausel gekippt.

BSI-Presseinformation: Subprime-Krise in Deutschland nicht fürchten
„Eine Krise, wie sie derzeit auf dem US-Hypothekenmarkt stattfindet, ist in Deutschland nicht zu befürchten“, sagt Walter Rasch, der Vorsitzende der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
BSI_Subprimekrise_7.9.2007.pdf

Achten Sie jetzt auf Ihren Pflegevertrag
Alle Fragen zur Vertragsgestaltung beantwortet der Kooperationspartner des BFW, die GrünWert AG.
http://www.gruenwert.de/unternehmen/artikel/192/achten_sie_jetzt_auf_.html

BSI begrüßt Wirtschaftlichkeitsgebot - Klima- und Energieprogramm auf dem richtigen Weg mehr »  
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) unterstützt den Kompromiss zum Klima- und Energieprogramm. Entscheidend sei, dass für die Bundesregierung neben Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit ausdrücklich auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zur Richtschnur der Energiepolitik gehöre.
Eckpunktepapier_der_Bundesregierung.pdf

BGH stellt klar: Alt-Mietverträge können nur zum vereinbarten Termin gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei befristeten Mietverträgen über Wohnraum, die aus der Zeit vor der Mietrechtsreform datieren und in denen eine automatische Verlängerung vereinbart ist, diese getroffenen Regelungen über
eine Beendigung weiterhin gelten (Az. VIII ZR 257/06). Aus dem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Juni dieses Jahres geht hervor, dass für solche Verträge weiterhin der vertraglich festgelegte Ablauftermin für eine Kündigung maßgeblich ist – unabhängig davon, ob eine Bestimmung über die Länge der Kündigungsfrist überholt ist. Der Vertrag hatte eine Klausel enthalten, die besagt, dass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird.

BMF-Anwendungsschreiben zur Verlustverrechnungsbeschränkung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen gemäß § 15b EStG vom 17.07.2007
Vor allem für Bauträger kehrt Rechtssicherheit ein, da seit in Kraft treten der neuen Steuervorschrift gemäß §15b EStG im November 2005, wonach Verluste nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden dürfen, starke Unsicherheit über die Anwendung der Vorschrift bei der Modernisierung von Denkmalen und bei Investitionen in Sanierungsgebieten herrschte.
Anwendungsschreiben_15b_EStG.pdf

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümergemeinschaften mehr »  
Minijob-Zentrale informiert darüber, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für geringfügig entlohnte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse berechtigt sind.


Bundeskabinett hat am 27.06.2007 Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) beschlossen mehr »  
Den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde entsprochen und somit die EnEV 2007 beschlossen.
Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich am 01.10.2007 in Kraft treten.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.

Grundsteuererlass: Für Vermieter mit strukturell bedingtem Leerstand? mehr »  
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einer aktuellen Entscheidung den Weg eröffnet, Vermietern die Grundsteuer unter vereinfachten Voraussetzungen teilweise zu erlassen.

Kein Vorsteuerabzug: Bei selbstgenutzter Wohnung im Mehrfamilienhaus mehr »  
Grundsätzlich hat der Eigentümer einer gemischt (für unternehmerische und private Zwecke) genutzten Immobilie die Möglichkeit, diese insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen und damit die auf die gesamte Immobilie entfallenden Vorsteuerbeträge abzuziehen.

Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen mehr »  
Vor dem Inkrafttreten bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft. Bis dahin gilt die Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 2004 weiter.
Energieausweis.pdf

Schönheitsreparaturen: Klausel zur Ausführungsart unwirksam mehr »  
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnraum die Klausel unwirksam ist, wonach ein Mieter bei Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf (Az. VIII ZR 199/06).

Wohnungseigentümergemeinschaft kann im eigenen Namen klagen mehr »  
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Partei eines Rechtstreits in eigenen Namen Ansprüche geltend machen kann (Az. VII ZR 236/05).

BSI: Riester-Förderung für die Immobilie nicht weiter hinauszögern
Regierungskoalition muss endlich Versprechen einlösen
BSI_Riester_24.4.2007.pdf

WEG-Novelle – Mehr Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer geschaffen mehr »  
Bundesrat beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Gesetz_zur_Aenderung_des_WEG.pdf

Kümmern Sie sich jetzt um Ihren Rasenschnitt!
Alle Fragen zum Rasenschnitt beantwortet der Kooperationspartner des BFW, die GrünWert AG.

http://www.gruenwert.de/aktuell/gruenwert_themen/rasenschnitt.html

Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertritt Branche mit einer Stimme mehr »  
BSI stellt Arbeitsschwerpunkte und Ziele für 2007 vor – Neues Logo
BSI_Verbandspolitik_31.1.2007.pdf

Die Besteuerung von Immobilienerbe ist verfassungswidrig mehr »  
Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt.

Wortlaut des neuen WEG 2007
Gesetz über des Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - WEG -

Wortlaut_des_neuen_WEG.pdf

BSI: Riester-Förderung für die Immobilie darf nicht auf die lange Bank geschoben werden
Pressemitteilung der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
BSI_Riester_17.1.2007.pdf

Neuer Gefahrtarif für Immobilienverwalter: Einheitliche Gefahrklasse in der Immobilienwirtschaft
Der Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, der die Beiträge nach den Unfallrisiken in den Unternehmen regelt, ist ab 01. Januar 2007 einer neuen, einheitlichen Tarifstelle „Unternehmen der Immobilienwirtschaft“ zugeordnet. Die zur Berechnung der Beiträge maßgebliche Gefahrklasse liegt in dieser Tarifstelle bei 1,32. Damit sinkt die Belastung für die bislang in der Unternehmensart „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ mit 1,55 eingestuften Bauträger und Verwalter.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft reagiert damit u. a. auf die rechtliche Kritik des Vorstands und vieler Mitgliedsunternehmen des Bundesfachverbandes Wohnungs- und Immobilienunternehmen,die mit der Einstufung in die bisherige Tarifstelle „Verwaltung, Vermietung unbeweglicher Sachen“ nicht einverstanden waren.


Empfehlungen des Steuerfachausschusses der BSI zum Umgang mit § 35 a EStG
Empfehlungen für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen
Steuerfachausschuss_BSI.pdf

Bundestag beschließt Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes mehr »  
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat die gestern vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) begrüßt.
Die Gesetzesänderung wird, so der Bundesrat am 16.02.2007 zustimmt, voraussichtlich zum 1. Mai 2007 in Kraft treten.
BSI_WEG_Aenderung_15.12.2006.pdf

Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft erfolgreich – Immobilielienverband Deutschland muss Namen ändern!
Der Immobilienmakler-Verband IVD muss seinen Namen „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.“ ändern. Das OLG Hamburg hat heute die Berufung des IVD infolge seines Anerkenntnisses als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 3 U 76/06).
Presseinformation_zum_IVD.pdf

Richtlinie der GEFMA
Auf der Website der GEFMA, German Facility Management Association Deutscher Verband für Facility Management e.V., unter http://www.gefma.de/bestellungen.html wird die Richtlinie GEFMA/gif 210  BFW-Mitgliedern zum Sonderpreis angeboten.
Beim Bestellvorgang kann die BFW-Mitgliedschaft durch Ankreuzen angegeben werden. Die Richtlinie besteht aus zwei Teilen, die immer nur gemeinsam bestellt werden können. Der Preis 44,00 EUR (Sonderpreis 22,00 EUR) gilt für beide Teile und versteht sich zzgl. 7% Umsatzsteuer und 2,50 EUR Versandkosten.


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