Aktuelles...
Video zum Deutschen Immobilien Kongress vom 5.-6.5.2011 in Berlin
Kongress
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Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Dies wird durch ein am heutigen Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. März 2012 deutlich (Az. V ZR 147/11).
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| Az_V_ZR_147_11.pdf |
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Wenn sich ein Eigentümer bei der Teilungserklärung für ein Grundstück vorbehält, nachträglich Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu begründen, müssen diese Rechte dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Januar 2012 entschieden. (Az. V ZR 125/11)Ein teilender Eigentümer darf zwar grundsätzlich Sondernutzungsrechte für bestimmte Flächen einräumen. Dazu muss er aber auch genau festlegen, auf welche Flächen sich diese Rechte beziehen, z.B. anhand eines Lageplans.
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| Az_V_ZR_125_11.pdf |
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• Studien zur Energieeffizienz müssen veröffentlicht werden
• Angemessene Fristen für Stellungnahmen notwendig
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass Miteigentümern an einem Hausgrundstück untereinander kein so genannter nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch zusteht (Az. V ZR 137/11). Die Kläger, denen ebenso wie dem Beklagten der Bruchteil eines Hauses in Form einer Wohnung gehört, wollten Schadenersatz, weil Wasser durch die Decke gelaufen war. Grundlage dieses Anspruchs sollte § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sein, der jedoch nur dann greift, wenn eine "Grenzüberschreitung" von Eigentum zu Eigentum vorliegt. Das, so der BGH in der Entscheidung vom 10. Februar 2012, sei bei Bruchteilseigentum gerade nicht gegeben. Denn rechtlich handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum, aufgeteilt in lediglich ideelle Anteile. Infrage kam vorliegend jedoch eine Haftung nach den allgemeinen Regelungen (§§ 280 Abs.1, 823 Abs. 1 BGB), sodass die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Rande der Internationalen Handwerksmesse in München die Bundesländer aufgefordert, ihren Widerstand gegen die steuerliche Begünstigung von energieeffizienter Sanierung aufzugeben. Sie bezeichnete die aktuelle Situation als einen "sehr unschönen Zustand". "Wir brauchen die steuerliche Erleichterung unbedingt", erklärte die Kanzlerin und betonte darüber hinaus, dass kein Landeshaushalt dadurch Schaden nehme, da die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer die Lasten übersteigen würden. Das Gesetz hängt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Länder verlangen für die Steuerausfälle eine Kompensation vom Bund.
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"Mit den hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ist die Grenze des Leistbaren erreicht ", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spit-zenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundes-verbandes, zu den aktuellen Medienberichten über ein Papier des Bundesum-weltministeriums, welches neue Vorschriften für die Dämmung von Häusern beinhaltet soll. "Solche Papiere sollten immer im Dialog mit den betroffenen Branchen erstellt werden und nicht an den anderen beteiligten Ministerien und der Immobilienbranche vorbei mit unrealistischen Forderungen das Licht der Welt erblicken", mahnte Gedaschko.
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Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Kläger sind der Meinung, der Verwalter müsse nach Verbrauch abrechnen. Ihre Klage war vor dem Landgericht als Berufungsgericht erfolgreich.
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Schon gewusst, dass Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümerge-meinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen? Darauf weisen aktuell die bundesweit führenden Ver-walterverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und Dach-verband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Denn rechtlich besteht hierbei ein Anspruch auf Lizenzentgelte, soweit eine Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen vorliegt. Eine Ausnahme von der Lizenzpflicht besteht nur, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie zum Beispiel ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern, nachgewiesen werden kann. Im Interesse ihrer Mitglie-der haben die beiden Verbände daher einen Rahmenvertrag mit der VG Media geschlossen.
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Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung
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Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Frak-tion Bündnis90/Die Grünen hervorgeht, stehen für die KfW-Gebäudesanierungsprogramme in 2012 statt der angekündigten 1,5 Milliarden Euro nur noch 900 Millionen Euro zur Verfügung. "Die Energiewende implodiert noch bevor sie überhaupt begonnen hat, wenn es nicht gelingt, die verbindlich zugesagten Mittel auf andere Weise zu sichern", mahnte Axel Gedaschko, Vor-sitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes, und forderte ein Engagement der Bundesregierung, ihr Wort zu halten.
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Bundesregierung muss bei Ausfall Haushaltsmittel für die CO2-Gebäudesanierung bereitstellen
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• Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung
auf dem Jahresempfang der BSI in Berlin vorgestellt
• Ausnahmetatbestände wie Eigenheimersterwerb oder Unterneh-mensfusionen
von der Grunderwerbsteuer befreien
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• Klimaschutz und Demografie prägende Themen 2012
• Unterstützung für die Mietrechtsnovelle
• Wohnraumförderung muss weitergehen
"Die Umsetzung der Energiewende der Bundesregierung, der demografische Wandel, die bevorstehende Änderung des Mietrechts sowie die Zu-kunft der sozialen Wohnraumförderung werden die bestimmenden Themen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Jahr 2012 sein", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes auf dem Jahresempfang der Spitzenvereinigung am 18. Januar. Die BSI hat zum Jahresauftakt ein Positionspa-pier mit ihren politischen Positionen veröffentlicht. "Gerade auch im Themenbereich Steuern und Finanzierung müssen richtige Weichenstellungen vorgenommen wer-den, damit die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft weiterhin wie bisher ein stabili-sierender Faktor der deutschen Volkswirtschaft bleibt", so Gedaschko.
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Mieter muss Erwerber keine zweite Kaution zahlen
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Wer eine Immobilie kauft, kann vom Mieter grundsätzlich keine Kautionszahlung verlangen, wenn dieser bereits dem Voreigentümer eine Kaution geleistet hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Urteil vom 7. Dezember 2011 klargestellt (Az. VIII ZR 206/10). Im verhandelten Fall hat der BGH den Wohnungsmieter wegen treuwidrigen Verhaltens aber dennoch zur Zahlung einer Kaution an den Erwerber verurteilt. Nachdem der Mieter sich der Übertragung seiner Kaution auf den Käufer verweigert hatte, zahlte ihm die Hausverwaltung die Kaution aus. Der Mieter kündigte zunächst an, dem Erwerber eine Kaution zahlen zu wollen, weigerte sich dann aber doch. In der Weigerung die Kaution zu übertragen, sieht der BGH einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Die daraufhin erfolgte Auszahlung der Kaution sei auch nicht als Verzicht des Vermieters zu werten.
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Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm Altersgerecht Umbauen in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereit gestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die KfW das Programm Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen wird. Das Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz ausgestattet. Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren können. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen.
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Archiv
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Wohnungseigentümergemeinschaften können selbst Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen und handwerklichen Leistungen sein!
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| Der Winter kommt nicht überraschend |
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| Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, kurz BSI, gegründet |
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Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft intensivieren als Bundesvereinigung ihre Zusammenarbeit.
Eine Interessenvertretung mit neuem Namen und schärferem Profil.
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| BSI_Pressemitteilung.pdf |
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| Schönheitsreparaturen: Auch Abgeltungsklausel unwirksam |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnraum auch eine so genannte Abgeltungsklausel, die Zahlungen an starren Fristen und festen Prozentsätzen festmacht, unwirksam ist (Az. VIII ZR 52/06). Sie benachteilige den Mieter unangemessen, heißt es vom Gericht. Eine Abgeltungsklausel ermächtigt den Vermieter, einen prozentualen Anteil der Kosten für die Schönheitsreparaturen zu verlangen, wenn mangels Fristablauf noch keine Arbeiten fällig sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter die Kaution mit den anteiligen Kosten einer Renovierung verrechnet, dagegen zog der Mieter vor Gericht. Bereits im April hatte der BGH einähnliches Urteil gefällt (Az. VIII ZR 178/05).
Quelle: IZ aktuell vom 19.10.2006
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| Spitzenverbände der immobilienwirtschaft auf der EXPO REAL |
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EXPO REAL vom 23.-25.10.2006 in München
Der Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. ist auf dem Gemeinschaftstand der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft vertreten (Messestand: Halle B2.220).
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Bei der Anhörung zum Entwurf des Wohnungseigentumsgesetz im Rechtsauschuss des Bundestags äußerten sich mehrere der geladenen Sachverständigen recht kritisch. Das geht aus der anliegenden Meldung des Bundestags hervor. Die von der Bundesregierung mit ihren Entwurf verfolgten Ziele - den Interessen der Eigentümer mehr Raum zu geben – wurden anscheinend grundsätzlich gut geheißen. Bei den vorgeschlagenen Regelungen sahen die Experten aber offensichtlich noch viel Änderungsbedarf. Wann die Reform in Kraft tritt, ist derzeit auch wegen der zahlreichen kritischen Stimmen noch nicht klar.
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Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Juni 2006 (Az. VIII ZR 284/05).
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 31. Mai dieses Jahres entschieden, dass Vermieter bei langfristigem Leerstand einen Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten haben kann.
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 17. Mai 2006, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann zu gewähren sei, wenn die Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder deren Verwalter erfolge.
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Erbschaftsteuer einzig an Fortbestand der Unternehmen koppeln - Vermögen einheitlich entlasten - Diskussion um Arbeitsplatzklausel beenden
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Gemeinsame Entwicklung neuer Produkte geplant
Aareon und Techem haben eine strategische Partnerschaft vereinbart. Kern der Kooperation ist die Ausweitung des Produktportfolios für beide Unternehmen. Zum einen wird das Kerngeschäft – für Aareon als Beratungs- und Systemhaus, für Techem als Energiedienstleister – gestärkt. Zum anderen ist eine gemeinsame Produktentwicklung und -vermarktung als priorisierte Partnerschaft geplant.
Für die integrierte Abrechnung nutzt Techem die Software von Aareon.
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BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln!
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Wohn-REIT bietet mittelständischen Immobilien-unternehmen neue Chance zur langfristigen Bestandsentwicklung
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Der BFW unterstützt den Vorschlag von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Eigentümern und Vermietern in der Zukunft eine Wahlmöglichkeit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis einzuräumen.
Es wäre optimal, wenn bedarfs- und verbrauchsorientierter Energieausweis gleichberechtigt zugelassen werden, da bei Beibehaltung der Pflicht zum Bedarfsausweis auf die Gebäudebesitzer eine Kostenlawine zugekommen wäre. Es ist von erheblicher Bedeutung, dass grundsätzlich die unkomplizierte und zuverlässige Verbrauchsvariante mit deutlich niedrigeren Kosten zur Anwendung kommen soll. Vorteile hätte dies gerade für Besitzer von Altbauten, die andernfalls gezwungen wären, über kostenintensive Gutachten den Energiebedarf festzustellen.
Um den zu erwartenden Ansturm bei der Ausstellung von Energieausweisen zu umgehen, unterstützt der BFW außerdem die angekündigte Übergangsregelung für eine schrittweise Einführung. Der BFW geht davon aus, dass infolge des Verkaufs oder der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen in der Anfangsphase sonst auf einen Schlag mehr als zwei Millionen Energieausweise neu ausgestellt werden müssten.
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| Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer verneint |
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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat mitgeteilt, dass sie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 2005 (Az. B 12 RA 1/04 R) zur Versicherungspflicht von selbstständigen Geschäftsführern einer GmbH als Einzelfallentscheidung ansieht. Die DRV bat daher das zuständige Ministerium um eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Praxis. Bei Anwendung des BSG-Urteils wären nach Schätzungen rund 1 Mio. Geschäftsführer plötzlich rentenversicherungpflichtig gewesen, mit der Folge, dass ihnen Nachzahlungen in der Höhe von mehreren zehntausend Euro drohten. Das Urteil hatte für erhebliche Unruhe gesorgt.
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Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben der Bundesregierung empfohlen, die versuchsweise Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen bei der Europäischen Union zu beantragen.
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| Reduzierte_Mehrwertsteuer_28.3.2006.pdf |
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Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts führt nicht dazu, dass diese Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann.
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Der BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter setzt mit seiner eigenen Immobilienverwalter-Software einen einheitlichen Qualitätsstandard.
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Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes findet die Zustimmung des BFW, muss aber hinsichtlich der Qualifikation der Verwalter noch nachgebessert werden.
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| WEG_10.3.2006.pdf |
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Urteil des Bundesgerichtshofes (Az VIII ZR 78/95), nach dem Mieter keinen Anspruch auf kostenlose Fotokopien von Belegen für die Betriebskostenabrechnung haben.
Bislang war mit der Erstellung der Fotokopien ein erheblicher Mehraufwand für Vermieter verbunden. Außerdem war bis jetzt unklar, ob und in welcher Höhe Mieter einen Vorschuss für Kopierkosten leisten mussten.
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| BGH entscheidet über Kündigungsverzicht im Staffelmietvertrag |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem heute veröffentlichten Urteil von 25. Januar (Az. VIII ZR 3/05) klargestellt, dass ein formularmässiger Ausschluss der Kündigung von länger als vier Jahren unwirksam ist. Die Richter urteilten: Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag vereinbarten Verzichts auf die Kündigung den in § 557 a Abs. 3 BGB genannten Zeitraum von vier Jahren, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Der Mieter werde sonst unangemessen benachteiligt. Damit verneinte der BGH die Anwendung der zur Vorgängerbestimmung (§ 10 Abs. 2 Satz 6
MHG) entwickelten Rechtsprechung, wonach der Verzicht nur insoweit unwirksam ist, als er den Zeitraum von vier Jahren übersteigt.
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