Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

News

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

„Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.

Podcast von Haufe.Immobilien

In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit „Immobilienwirtschaft“-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.

Abschlussbericht der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

Zu den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.

Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.

Beschluss des Bundestages vom 22. September 2022

Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.

Entscheidung der Europäischen Zentralbank

Zu der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, den Leitzins zu erhöhen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank erschwert die für die Energiewende unerlässliche Sanierung des Gebäudebestands. Die höheren Zinsen führen unweigerlich zu steigenden Finanzierungskosten für notwendige Modernisierungsmaßnahmen, die Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blick auf die Energieeffizienz erbringen müssen.

Bundesregierung beschließt Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung

Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.

Höhe der Gasumlage festgelegt

Zur Gasumlage erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Gasumlage ist der Preis einer über die Jahre verfehlten Energiepolitik, den nun die Bürger zahlen müssen. Dass jetzt angesichts hoher Gewinne einige Energiekonzerne von sich aus ankündigen, keine Gasumlage zu erheben, ist zwar ein wichtiges Signal, zeigt aber auch, dass Verbraucher bei der Bewältigung der Kostensteigerungen durch die hohen Energiepreise auf den guten Willen ihres Versorgers angewiesen sind.

Bundesregierung legt neue Gigabitstrategie vor

Zur Gigabitstrategie, die die Bundesregierung jüngst vorgestellt hat, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die von der Bundesregierung gerade überarbeitete Gigabitstrategie enthält viele Ankündigungen, doch es fehlen Taten. Wir brauchen nicht erst morgen, sondern schon heute praktische Lösungen für die Finanzierung und vertragliche Verlässlichkeit bei Breitbandanschlüssen, damit Verwalter und Eigentümer die richtigen Entscheidungen für den Anschluss der Gebäude an die schnellen Netze treffen können.

Sofortprogramm für den Sektor Gebäude und Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Zur vorige Woche von Bunderats und Bundestag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zum heute von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium vorgelegten Sofortprogramm für den Sektor Gebäude erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Das Sofortprogramm für den Sektor Gebäude und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind für den Bestand ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie verzichten auf unnötig höhere Anforderungen an die Gebäudedämmung. Verwalter und Wohnungseigentümer erhalten so die Chance einer preiswerten energetischen Sanierung. Wünschenswert für den Verwalter ist ein fester Vergütungssatz, der sich an den Kosten der Baumaßnahme orientiert.