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News

BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 69/15

BGB § 558a Abs. 2 Nr. 3

Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters
zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan,
wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte
Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet,
der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest
ansatzweise selbst überprüfen zu können.

Immobilienkäufer haben nicht mehr unbegrenzt Zeit, ihre Darlehenverträge zu prüfen und den Widerruf zu erklären. Der Bundestag hat am 18. Februar 2016 beschlossen, das Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen, um Rechtssicherheit für die Banken herzustellen.

Auch die Angabe „Gesamtkosten" kann ausreichen

Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der „Gesamtkosten", wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.

Gesetzgebern fehlt die empirische Datenbasis

Die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter von Wohnungseigentum wird sich nach einer Anhörung beim Nationalen Normenkontrollrat (NKR) im Bundeskanzleramt weiter verzögern.

WEG § 3, § 8
Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben.

Vermieter in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen sich beeilen. Denn zum 31. Dezember 2015 läuft dort die Nachrüstfrist für Rauchwarnmelder aus. Wer sie bis dahin nicht installiert hat, riskiert ein beträchtliches Bußgeld.

Weitere Verschärfung des Mietrechts geplant

Nach Mietpreisbremse und Bestellerprinzip hat Bundesjustizminister Heiko Maas nun seine Pläne zur zweiten Mietrechtsreform vorgestellt. Diese sehen eine weitere Verschärfung des Mietrechts vor. Hier seine wichtigsten Vorschläge auf einen Blick:

BGH-Urteil vom 15. Oktober 2015 (Az. IX ZR 44/15)

a) Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, mögliche dingliche Rechte Dritter an einem unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstück durch Einsichtnahme in das Grundbuch zu ermitteln; diese Pflicht ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung zur Erstattung des Erstberichts nach der Inbesitznahme.

Urteil vom 25. November 2015 – VIII ZR 360/14

Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die in einem formularmäßigen Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden enthaltene Preisanpassungsklausel einer Klauselkontrolle nach § 307 BGB* standhält.