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News

Urteil vom 18. November – VIII ZR 266/14

Der Bundesgerichtshof hat heute – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist.

LG Düsseldorf erlaubt Stehpinkeln

Weil ein Mieter jahrelang im Stehen urinierte, waren die edlen Marmorböden in Bad und Gäste-WC stumpf und fleckig geworden. Schadensersatz gibt es dafür aber nicht, sagt das LG Düsseldorf: Der Mann war nicht darauf hingewiesen worden.

Wie der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. aus dem Umkreis des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfuhr, wird sich das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum weiter verzögern.

Urteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % für die Dauer von fünf Jahren auf 15 % herabgesetzt ist (§ 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB*).

Eingeschränkte Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen

Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Entwurf eines Gesetzes und einer zugehörigen Verordnung zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen.

BGH-Urteil vom 25. September 2015 – V ZR 244/14

Die Parteien sind Mitglieder einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom 14. August 2013 beschlossen die Wohnungseigentümer die Durchführung einer Fassadensanierung mit förderfähiger Wärmedämmung. Um die mit ca. 2.000.000 € veranschlagten Kosten zu finanzieren, beschlossen sie zudem die Aufnahme eines KfW-Förderkredits, dessen Zinssatz sich zum damaligen Zeitpunkt auf 0% belief, in Höhe von ca. 1.320.000 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren sowie die Finanzierung des restlichen Betrages von ca. 900.000 € durch Rückgriff auf die Instandhaltungsrücklage.

Es gibt kaum noch Unterkünfte für Flüchtlinge. Bundesländer wie Hamburg, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen prüfen deswegen, ob privates Immobilieneigentum beschlagnahmt werden kann.

Das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick und der Elektromobil- und Batteriehersteller Tesla haben eine globale Energie-Partnerschaft vereinbart. Ziel ist die intelligente Einbindung der neuen Tesla „Powerwall Home Battery“ in die Energiemärkte. Tesla-CEO Elon Musk hat die innovativen Speicher in der Nacht zum Freitag (CET) in Los Angeles präsentiert. Die Tesla Batterien sind für Haushalte, Gewerbe und mittelständische Unternehmen attraktiv, die selbst erzeugten Solarstrom optimal nutzen wollen.

Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer schuldet.