Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

News

Zwischen den Tarifvertragsparteien wurde in der Verhandlungsrunde am 24. Juni 2015 folgendes Tarifergebnis für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vereinbart:

Der Bundestag hat ein neues Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ mit einem Volumen von 30 Mio. Euro beschlossen (je 10 Mio. Euro für die Jahre 2015-2017).

Seit einem halben Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto und genauso lange ringen Union und SPD nun schon um Änderungen des Gesetzes. Gestern kündigte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an, zu Zugeständnissen bereit zu sein, die sich auf die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit beziehen.

Eine Mietpreisbremse soll ab dem 1. Juli in 22 nordrhein-westfälischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt einkommensschwache Mieter schützen. Eine entsprechende Verordnung hat das Landeskabinett in Düsseldorf beschlossen.

Grenzen des Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietwohnung

Urteil vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 19/14

Der Bundesgerichtshof hat sich am 17.06.2015 in einer Entscheidung zum einen mit der Frage beschäftigt, ob der Vermieter in der Verbraucherinsolvenz des Mieters eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach der "Freigabe" des Mietverhältnisses seitens des Insolvenzverwalters/Treuhänders (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO***) auf Mietrückstände stützen kann, die bereits vor der Insolvenzantragstellung entstanden sind.

Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um die Frage ging, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.

Für mehr Transparenz und Interaktion bei der Kommunikation mit Mitgliedern und Interessenten wird der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter ab sofort die sozialen Online-Netzwerke Facebook, Xing, Youtube und Google+ nutzen.  Sie finden die Links dazu auf unserer Homepage www.bvi-verwalter.de oder auf dem jeweiligen Online-Portal bei Eingabe des Suchbegriffs „BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter“.

Soziales Engagement im BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter

BVI-Geschäftsführerin Sandra Bohrisch wurde auf dem gestrigen Verbandstag des Behinderten-Sportverbandes Berlin e. V. (BSB) zur neuen Vizepräsidentin Finanzen gewählt. Ihr obliegt damit als ehrenamtliche Aufgabe die ordnungsgemäße Haushaltsführung des Verbandes, der sich in Berlin seit 1952 für den Behindertensport als verbindendes soziales Netzwerk einsetzt.

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. präsentiert sich bei Partnerkanzlei

An einem zentralen Ort der Berliner Wirtschaft, dem Ludwig Erhard Haus, stellte sich am gestrigen 4. Juni der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. über 320 Verwaltern, Investoren und Baufachleuten aus der gesamten Bundesrepublik beim Mandantentreffen des BVI-Partners Wanderer und Partner Rechtsanwälte vor.

Eine in Teilbereichen rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft wurde am 25.9.2008 vom OLG München (ZMR 2009, 137) bereits dann als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB betrachtet, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind.