Die Finanzierung von Modernisierungsvorhaben ist in Deutschland momentan so günstig wie nie. Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen unterstützen Bund, Länder und Kommunen Energiesparmaßnahmen wie den Einbau einer modernen Heizung.
Der Bundesgerichtshof hat sich in drei Entscheidungen mit der Frage befasst, ob eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene formularmäßige Preisanpassungsklausel (Spannungsklausel), nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB* standhält.
Wie Sie unserer Information vom 18.3.2015 entnehmen konnten, hat der VIII. Senat des BGH die Rechte des Mieters erweitert bzw. gestärkt. Er ist damit von Grundsätzen abgewichen, die das Mietrecht – und auch die Rechtsprechung des BGH selbst(!) während der letzten Jahrzehnte bestimmt haben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst und schafft damit mehr Flexibilität für Haus- und Wohnungseigentümer.
„wohnen. Die Fachinformation“ richtet sich direkt an Ihre Kunden. Sie bietet wichtige Informationen über neue Gerichtsurteile sowie attraktive Produkte und Dienstleistungen der BVI-Partner. Darüber hinaus vermittelt sie Ihre Kompetenz und Ihre Zugehörigkeit zum Verband als Qualitätsmerkmal und Gütesiegel und stärkt so Ihre Position auf dem Markt.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. ist mit sofortiger Wirkung ordentliches Mitglied des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) in Berlin. Die Mitgliedschaft in einem der größten und durchsetzungskräftigsten Verbände der Immobilienwirtschaft wird es dem BVI ermöglichen, die Interessen seiner Mitglieder und der gesamten Branche der Immobilienverwalter in Deutschland noch nachhaltiger und erfolgreicher vertreten zu können.
In der „Studie Stromanbieter“, die das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) jüngst im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv durchführte, erzielte das langjährige BVI-Fördermitglied MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG in der Kategorie „überregionale Anbieter“ den ersten Platz. MONTANA hat als einziges Unternehmen in dieser Rubrik das Qualitätsurteil „sehr gut“ erreicht.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welches Schallschutzniveau ein Wohnungseigentümer einhalten muss, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt.