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Referentenentwurf in der Ressortabstimmung

Achtung, Verwalter! WEG-Reform auf der Zielgeraden

Dem BVI e.V. liegt der Gesetzesentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) vor, an dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schon seit einigen Monaten arbeitet. Hier ein kurzer Überblick darüber, was beabsichtigt ist.

 

  1. Bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität mit einfacher Stimmenmehrheit

Wohnungseigentümer und Mieter sollen künftig einen Anspruch auf Gestattung baulicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, der Barriere-Reduzierung und des Einbruchschutzes haben. Bauliche Maßnahmen sollen grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit möglich sein, sofern keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage erfolgt. Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten in vermieteten Eigentumswohnungen soll sich nach dem wohnungseigentumsrechtlichen Verteilungsmaßstab richten.

  1. Mehr Rechtssicherheit für die werdende WEG

Nach dem Entwurf soll mehr Rechtssicherheit in der Begründungsphase der Gemeinschaft geschaffen werden. Das Wohnungseigentumsgesetz soll bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher für werdende Eigentümer unmittelbar gelten.

  1. Erweiterung des Sondereigentums

Zukünftig soll sich das Sondereigentum auch auf Freiflächen, wie Terrassen, Gärten, Stellplätze erstrecken können.

  1. Aufwertung der Eigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung dahingehend aufgewertet werden, dass die Ladungsfrist von zwei auf vier Wochen verlängert wird und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Das Beschlussfähigkeitsquorum soll aufgehoben werden. Die Regelungen zur Zweitversammlung entfallen. Zugleich soll Wohnungseigentümern eine Online-Teilnahme an Versammlungen ermöglicht und eine elektronische Beschlussfassung eingeführt werden.

  1. Keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich

Umlaufbeschlüsse sollen künftig in Textform möglich sein, eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr erforderlich.

  1. Aufhebung der Pflicht zur Beschlusssammlung

Die gesetzliche Pflicht zur Beschlusssammlung soll aufgehoben werden.

  1. Zusammensetzung WEG-Beirat
    Wir begrüßen sehr, dass auch die Forderung nach einer flexiblen Zusammensetzung des Beirates ihren Niederschlag gefunden hat. Das Ob und die Anzahl der Beiratsmitglieder soll zukünftig im Ermessen der Eigentümergemeinschaft stehen.

  2. Stärkung der Verwalterkompetenzen
    Die originären Verwalterkompetenzen sollen dadurch gestärkt werden, dass Maßnahmen gewöhnlicher Verwaltung sowie Eilmaßnahmen auch ohne eine Beschlussfassung der Eigentümer unmittelbar durchgesetzt werden können.

  3. Pflicht zur Erstellung eines Vermögensberichts
    Kritisch sehen wir die Neuregelung, wonach der Verwalter neben der Erstellung  von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan auch einen jährlichen Vermögensbericht erstellen soll, welcher über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben soll. Der hierfür geschätzte zeitliche Mehraufwand von 15 Minuten erscheint praxisfern.

Wir werden in Kürze zum Referentenentwurf umfassend Stellung nehmen und auf den aus unserer Sicht weiteren notwendigen Reformbedarf hinweisen. Dabei werden wir uns insbesondere für die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises, die Schaffung einer originären Verwalterkompetenz für das Wohngeldinkasso sowie die Schaffung einer Beschlusskompetenz für die Änderung der Kostenverteilung, unabhängig vom Einzelfall, einsetzen.

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Ihr BVI e.V.