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BGH: Gekündigte Mieter müssen Marktmiete bezahlen

Für gekündigte Mieter, die ihre Wohnung nicht räumen, gelten weder die Schutzrechte bei Mieterhöhungen noch die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab.

Die an den Vermieter zu zahlende Entschädigung richtet sich vielmehr nach der aktuellen Marktmiete. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie Sie dem angehängten Urteil (Az. VIII ZR 17/16) entnehmen können.