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BGH: Gekündigte Mieter müssen Marktmiete bezahlen
Die an den Vermieter zu zahlende Entschädigung richtet sich vielmehr nach der aktuellen Marktmiete. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie Sie dem angehängten Urteil (Az. VIII ZR 17/16) entnehmen können.