Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

BGH: Makler müssen in Inseraten Energieangaben machen

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Makler sind verpflichtet, in ihren Immobilienanzeigen Angaben zum Energieverbrauch zu machen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt.

Laut dem Senat kann den Immobilienmaklern eine Irreführung durch das Vorenthalten wesentlicher Informationen vorgehalten werden, wenn sie in ihren Inseraten die Pflichtangaben gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) weglassen. Das ergibt sich, so die BGH-Richter, aus § 5a Abs. 2 UWG. Damit konnte sich die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin in zwei der drei verhandelten Verfahren durchsetzen. Ein dritter Fall geht zurück an das Berufungsgericht, da hier eine weitere Beweisaufnahme nötig ist (Az. I ZR 229/16, I ZR 232/16), I ZR 4/17).