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BVI-Mitglieder haben Möglichkeit zur Rückmeldung für Stellungnahme

BMJV-Entwurf einer Rechtsverordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) modernisiert. Im Zuge dieser Reform wurde der Sachkundenachweis für den „zertifizierter Verwalter“ eingeführt.

In §26a WEG wird die Zertifizierung wie folgt definiert:

Abs. 1: „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu dieser Prüfung erlassen. Überdies kann das Ministerium festlegen, unter welchen Voraussetzungen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Gemäß §26a (4) WEG wird festgehalten kann das BMJV Bestimmungen erlassen, „…wonach Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Prüfung befreit sind, insbesondere weil sie die Befähigung zum Richteramt, einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen.“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun am 4. Juni 2021 - im Rahmen des Verbände-Beteiligungsverfahrens - einen Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - Zert-VerwV) vorgelegt. BVI-Mitglieder haben die Möglichkeit, bis zum 21. Juni 2021 per E-Mail Rückmeldung für eine mögliche BVI-Stellungnahme an Geschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt zu geben.

Des Weiteren plant der BVI, gemeinsam mit Partnern im Bereich Weiterbildung, Weiterbildungsangebote zu schaffen, welche die Verwalter optimal auf die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter (IHK) vorbereiten.

Nachfolgend finden Sie den Verordnungsentwurf des  Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als PDF-Download (Stand: 4. Juni 2021).