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Ohne EnEV-Verschärfung

Bundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.

Mit dem Niedrigstenergiestandard, der seit Anfang 2019 für öffentliche Neubauten und ab 2021 auch für alle anderen Neubauten gilt, sieht das Kabinett die geltende EnEV erfüllt. Für verschärfte Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien lasse sich die Wirtschaftlichkeit nicht nachweisen. Die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten sollen 2023 erstmalig überprüft werden.

Verbot für alte Gas- und Ölheizkessel
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass vor 1991 eingebaute Gas- und Ölheizkessel nicht mehr betrieben werden dürfen; 1991 und danach installierte Kessel dürfen nicht länger als 30 Jahre, also bis 2021, in Betrieb sein. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von Ölheizkesseln nur in Ausnahmefällen zulässig sein.

Wer auf neue Heiztechnologien umsteigt, soll eine „attraktive Austauschprämie“ erhalten, die 40 Prozent der Kosten betragen soll. Zudem ist vorgesehen, dass Selbstnutzer energetische Maßnahmen wie den Austausch von Heizungen ab 2020 steuerlich absetzen können.

Zusammenführung von EEG und EEWärmeG
Mit dem GEG sollen zum einen das Energieeinsparungsgesetz (mit Energieeinsparverordnung, kurz EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Zum anderen ist die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, die für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2019 einen Niedrigstenergiestandard fordert, für alle anderen Neubauten ab 2021.