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BVI übt Kritik am geplanten Aus des Nebenkostenprivilegs

Bundeskabinett beschließt TKG-Novelle

Mit dem Nebenkostenprivileg konnten Wohnungsunternehmer bislang den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2020 soll das nach einer nur zweijährigen Übergangsfrist nicht mehr möglich sein. Der BVI sieht die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sehr problematisch und den Breitbandausbau damit gefährdet.

Ziele der TKG-Novelle sind der rasche Glasfaserausbau sowie das Recht auf schnelles Internet für alle Endkunden. Damit alle Endkunden über Wahlfreiheit beim Anbieter verfügen, soll die Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mietern gestrichen werden.

„Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter bislang für die Mieter vereinbaren konnten, gehören damit der Vergangenheit an. Diese Planungsunsicherheit gefährdet den Breitbandausbau insgesamt, und das in einer Zeit, in der eine schnelle Internetverbindung wichtiger denn je geworden ist“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

 

Finanzielle Mehrbelastung von Mietern zu erwarten

Mit der Streichung des Nebenkostenprivilegs ist auch eine höhere finanzielle Belastung von Mietern zu erwarten, vor allem von Mietern mit geringem Einkommen. „Ohne Umlagefähigkeit können die Kosten für die Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden und sind damit nicht mehr wohngeldberechtigt“, erklärt Meier. Außerdem bedeutet die geplante Änderung einen erheblichen Mehraufwand für die Immobilienverwalter, die nun Einzelabrechnungen pro Haushalt erstellen müssen. Die kurze Übergangsfrist greift zum Teil in laufende Verträge ein – ein vertragsrechtliches Chaos ist die Folge.

Im nächsten Schritt folgt nun das parlamentarische Beratungsverfahren. Zahlreiche Branchenverbände haben bereits ihren Protest gegen die TKG-Novelle angekündigt.