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BVI-News: WEG-Reform tritt am 1. Dezember in Kraft

Bundesrat stimmt WEMoG zu

Nun stimmte auch der Bundesrat der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu. Damit kann das WEMoG am 1. Dezember in Kraft treten. Der neu eingeführte Sachkundenachweis gilt mit verzögerter Wirkung: Eigentümer können ab Dezember 2022 bei Beauftragung eines Verwalters die Vorlage eines Zertifizierungsnachweises verlangen.

Ist man bereits Verwalter einer WEG gilt man hingegen für 3,5 Jahre ab 1. Dezember 2020 als zertifizierter Verwalter. Nähere Erläuterungen zum zertifizierten Verwalter werden noch in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu erteilen sein.

 

Weitere Informationen zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz finden Sie auch unter folgenden Links:

Ab der kommenden Woche (KW 43/2020) ist zudem eine BVI-Verwalterinformation mit einer Gegenüberstellung des „neuen“ und des „alten“ WEGs inkl. Einschätzung in unserem Mitgliederbereich abrufbar: https://bvi-verwalter.de/aktuelles/bvi-verwalterinformationen/