Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

Die Alte-Hasen-Regelung bleibt

Bundesratsbeschluss zum Gesetzesentwurf für Berufszugangsvoraussetzungen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Stellungnahme den Wunsch nach mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer durch Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter bekräftigt.

 

Wohnungseigentumsverwalter müssen demnach neben der Berufshaftpflichtversicherung auch Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorlegen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass Makler und Immobilienverwalter auch über nachgewiesene Fähigkeiten in der Kundenberatung verfügen sollten.

Der BVI begrüßt an dem Bundesratsbeschluss vor allem, dass entgegen der Forderungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Immobilienverwalter, die mindestens sechs Jahre ununterbrochen professionell am Markt tätig sind, von der Pflicht zum Sachkundenachweis ausgenommen bleiben.

Der BVI-Forderung nach einer Ausweitung der Pflicht zum Sachkundenachweis auf Mietverwalter wurde nicht statt gegeben.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung erstellen kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit den Vorlagen.