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Virtuelle Eigentümerversammlungen bis August 2022 möglich
Bundesregierung verlängert Covid-19-Regelungen
Die Regelung hat sich bis dato während der Pandemie bewährt. Nun wurde in einer Sondersitzung wurde am 7. September 2021 die erneute Verlängerung der COVID-19-Notfallgesetzgebung durch die Bundesregierung beschlossen. Dieser Beschluss ermöglicht Handlungsfähigkeit bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (Artikel 15).