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Virtuelle Eigentümerversammlungen bis August 2022 möglich

Bundesregierung verlängert Covid-19-Regelungen

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Wohnungseigentümerschaften, Vereinen, Stiftungen und weiteren Rechtsformen während der Corona-Pandemie sichergestellt wird, trat am 28. März 2020 in Kraft.

Die Regelung hat sich bis dato während der Pandemie bewährt. Nun wurde in einer Sondersitzung wurde am 7. September 2021 die erneute Verlängerung der COVID-19-Notfallgesetzgebung durch die Bundesregierung beschlossen. Dieser Beschluss ermöglicht Handlungsfähigkeit bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (Artikel 15).