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Ziel: Qualifiziertere Mietspiegel

Bundestag berät über Mietspiegelreform

Die Bundesregierung beabsichtigt die Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln. Dazu hat der Bundestag am 16. April den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt.

Reformziel

Ziel dieser Reform ist es, Städte und Gemeinden zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu bewegen. Überdies soll das Erstellen von Mietspiegeln dadurch vereinfacht und die Rechtssicherheit verbessert werden. Vor allem Mieterinnen und Mieter könnten davon profitieren.

Um die Vereinfachung der Erstellung zu gewährleisten, sollen Behörden entsprechende Befugnisse zur Datenverarbeitung erhalten. Konkret sollen diese Daten aus dem Melderegister verwenden dürfen, aber auch bei der Verwaltung der Grundsteuer erhobene sowie aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus gewonnene Daten. Des Weiteren ist eine Verlängerung des Bindungszeitraums für Mietspiegel von zwei auf drei Jahre vorgesehen. Die Bundesregierung plant außerdem die Einführung einer Auskunftspflicht. Ziel dabei ist es, die Rücklaufquote bei Befragungen zu erhöhen und gleichzeitig Verzerrungen resultierend aus einem selektiven Antwortverhalten, zu reduzieren.