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BVI-Präsident Thomas Meier: „Der große Wurf ist gelungen“

BVI begrüßt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Am 17. September verabschiedete der Bundestag das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das die WEG-Verwaltung revolutioniert. Der BVI begrüßt die Neuregelungen ausdrücklich, da sie zu einer maßgeblichen Verbesserung des Verwaltungsalltags beitragen werden, sieht aber noch Handlungsbedarf bei der Ausformulierung der Verwalterkompetenzen.

 

„Wir freuen uns, dass mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz die WEG-Verwaltung endlich ins aktuelle Zeitalter gebracht wird“, freut sich BVI-Präsident Thomas Meier. Das WEG von 1951 wurde zuletzt 2007 reformiert. „Viel zu lange waren dem Immobilienverwalter die Hände gebunden. Die Erweiterung der Kompetenzen war eine dringende Notwendigkeit für eine sachgemäße Verwaltung. Wir beurteilen das WEMoG daher sehr positiv“, so Meier.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. Die Zertifizierung wird von der IHK durchgeführt. (Mehr dazu auch unter https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/bvi-ist-begeistert-ueber-die-einfuehrung-des-sachkundenachweises/ und https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/bvi-begruesst-weg-reform/.) Der BVI sieht mit den nun geschaffenen Rahmenbedingungen für die digitale Eigentümerversammlung, den Regelungen für energetische Maßnahmen sowie den Erleichterungen baulicher Veränderungen große Meilensteine für die Immobilienverwaltung erreicht.

 

Kritik am WEMoG

Kritisch zu sehen ist die nun jederzeit mögliche Abberufung des Verwalters. Dies wird laut Einschätzung des BVI zu einer Kostensteigerung der Immobilienverwaltung führen, da Verwalter sich diese unsichere Lage bezahlen lassen werden, wenn eine neue Gemeinschaft übernommen wird. Mögliche Sicherheit könnte hier eine Ausformulierung der Verwalterkompetenzen geben. Inwiefern der gestärkte Verwaltungsbeirat künftig eine tragende Rolle einnimmt, da er laut WEMoG nicht nur unterstützend, sondern auch überwachend tätig ist und damit in eine haftende Position rückt, wird noch zu klären sein.

 

Für BVI-Mitglieder ist in Kürze eine BVI-Verwalterinformation mit einer Gegenüberstellung des „alten“ und „neuen“ WEGs im Mitgliederbereich abrufbar. Wir halten Sie auf dem Laufenden!