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WEMoG: Neue Rechte, neue Pflichten

BVI empfiehlt Anpassung des WEG-Verwaltervertrags

Das WEMoG ermöglicht die flexible Anpassung der Rechte und Pflichten des Verwalters passend zur Größe und Struktur der WEG. Darum und aufgrund der vielen zusätzlichen Aufgaben des Immobilienverwalters, sollten die Verträge mit den WEGen dringend angepasst werden.

Immobilienverwalter haben mit Inkrafttreten des WEMoGs zusätzliche Aufgaben übernommen und werden auch noch weitere übernehmen. Betrachtet man das Beispiel hybride Eigentümerversammlung, so wird sich der Verwalter mit technischem und (datenschutz-)rechtlichem Know-how ausstatten müssen, um Eigentümern nach entsprechendem Beschluss die Online-Teilnahme zu ermöglichen.

 

Neue Aufgaben bei Erhaltungsmaßnahmen und E-Mobilität

Auch bei den Erhaltungsmaßnahmen und beim Thema E-Mobilität kommt viel Neues und vor allem auch Aufwändiges auf Immobilienverwalter zu. Eine genaue Definition im Vertrag, welche Bereiche in die reguläre Vergütung fallen und welche Aufgaben als Sondervergütung zu klassifizieren sind, sorgt für Transparenz und beugt späteren Unstimmigkeiten vor.

 

BVI-WEG-Verwaltervertrag zur individuellen Anpassung

Der BVI-Experte Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für WEG- und Mietrecht, verfasste einen Mustervertrag für die WEG-Verwaltung inkl. Beschlussvorlagen, der je nach Bedürfnissen der WEG individuell gekürzt werden kann. Der Mustervertrag inkl. Beschlussvorlagen steht für BVI-Mitglieder kostenlos unter Arbeitshilfen und Formulare nach Login mit den Mitgliederdaten zum Download bereit, Nicht-Mitglieder können ihn in unserem BVI-Shop käuflich erwerben.

 

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