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Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023

BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschs

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verwalter ist damit nicht nur dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten und die notwendigen Modernisierungsarbeiten sachgerecht ausgeführt werden. Mit seiner Expertise entscheidet der Verwalter im Sinne seiner Eigentümer auch über die passende Heiztechnik und damit über eine zukunftsfähige Energieversorgung des Gebäudes. Verwalter leisten damit einen entscheidenden Beitrag für die energetische Sanierung des Gebäudebestands und tragen maßgeblich zum Gelingen der Energiewende im Gebäudebereich bei.

Dieses Engagement für das Erreichen von Deutschlands Klimazielen im Gebäudebestand gilt es angemessen zu würdigen. Es wäre deshalb nur gerecht, die in diesem Zusammenhang erbrachten Zusatzleistungen der Verwalter gesondert zu vergüten. Wir als BVI bekräftigen deshalb mit Nachdruck unsere bereits im vergangenen Jahr erhobene Forderung nach einer Verwaltervergütungsverordnung: einem rechtlichen Rahmen für feste Vergütungssätze, die sich an den Kosten der Modernisierungsmaßnahme orientieren. Der BVI setzt in diesem Sinne schon jetzt seine Gespräche mit der Politik fort.“