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Koalitionsvertrag vorgestellt

BVI unterstützt echten Sachkundenachweis für WEG-Verwalter

Die künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. unterstützt die Einführung einer Berufszulassungsregelung nach dem Gewerberecht. Diese Qualitätsmaßnahme entspricht der vom BVI seit vielen Jahren vertretenen Forderung nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis.

„Nachdem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter und Verwalterinnen einzuführen. Dieses Vorhaben unterstützen wir sehr, da sich eine Berufszulassung absehbar weiter positiv auf das Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit von Immobilienverwaltern und Wohnungseigentümern auswirken wird“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

Bereits mit der Änderung des Paragraf 34c Gewerbeordnung war beabsichtigt, eine sogenannte Sachkundeprüfung für WEG-Verwalter einzuführen, um eine Basis-Qualifikation des Verwalters sicherzustellen. Dieser Gedanke ist jedoch in den letzten Zügen der damaligen Änderung der Gewerbeordnung aufgegeben worden. Im Rahmen der 2020 verabschiedeten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Einführung einer IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter beschlossen. Dabei handelt es sich jedoch um eine zivilrechtliche Grundlage zur Bestellung des Verwalters im Rahmen des Grundsatzes der ordnungsmäßigen Verwaltung, die bisher nicht vollständig im Einklang mit den gewerberechtlichen Regelungen steht. Der künftige Sachkundenachweis soll sowohl für WEG-Verwalter als auch für Mietverwalter gelten.

Der BVI wird sich gern in die weitere Ausgestaltung des Sachkundenachweises für Immobilienverwalter einbringen.