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Neuer Handlungsspielraum aufgrund des WEMoGs

Chancen für Paradigmenwechsel bei Eigentümerversammlungen nutzen

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz und seinen Möglichkeiten der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, der einfacheren Beschlussfähigkeit sowie dem einfacheren Schrifterfordernis der Textform ergeben sich auch für den Zeitpunkt der Eigentümerversammlung neue Möglichkeiten.

Der Verwalter kennt das Problem: Eigentümerversammlungen mussten bislang auf die Abendstunden verlegt werden, damit die getroffenen Beschlüsse nicht aufgrund der „Unzeit“ der Versammlung aufgehoben wurden. Die Entstehung der Rechtsprechung zur Unzeit geht jedoch auf die Immobilienverwaltung und Gesellschaft von vor rund 30 bis 40 Jahren zurück. Beides hat sich seitdem stark verändert. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz sollte daher auch die Versammlungs-„Unzeit“ neu definiert werden.

 

Mehr Flexibilität für den Versammlungsbeginn

In anderen Branchen ist es durchaus üblich, sich an die Geschäftszeiten eines Betriebs oder auch der öffentlichen Verwaltung zu halten. In der heutigen Gesellschaft und nun vor allem mit den neuen Möglichkeiten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gibt es keine Gründe, warum das nicht auch für die Immobilienverwaltungsbranche gelten sollte. Da viele Gerichte die „Unzeit“ auch damit begründet haben, dass eine Eigentümerversammlung in den Abendstunden üblich wäre, ist es dringend notwendig, hier eine neue Normalität zu schaffen.

 

Momentum der digitalen Kommunikation nutzen

Die Argumente für eine Ermöglichung von Eigentümerversammlungen auch in üblichen Bürozeiten sind mannigfaltig: Wohnungseigentümer können nun in einfacher Textform eine Vertretungsvollmacht für die Wohnungseigentümerversammlung erteilen. Viele werden künftig wohl auch aufgrund ihrer im vergangenen Jahr gemachten Erfahrungen der Ein-Mann-Versammlung auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Zudem sind auch Eigentümerversammlungen mit geringer Teilnehmerzahl beschlussfähig. Pandemie-bedingt gab es zudem auf allen Seiten einen gewaltigen Digitalisierungsschub. Dieser wird künftig vermehrt zur Online-Teilnahme an hybriden Eigentümerversammlungen führen.

Die Immobilienverwaltung hat also die einmalige Chance einen Wandel in der Alltagspraxis herbeizuführen, der nicht nur offensichtliche Vorteile für aktive Immobilienverwalter bringt, wie bessere Familienfreundlichkeit und „normalere“ Arbeitszeiten, sondern zugleich auch die Attraktivität des Berufs für junge Jobsuchende deutlich steigert.

 

Thomas Meier

Präsident des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.