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BVI-News: Verbesserungen und Nachbesserungsbedarf

EEG-Reform in Kraft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am 1. Januar 2021 in Kraft – zumindest in Teilen. Über ein paar Punkte soll in diesem Jahr weiterverhandelt werden. Das EEG 2021 bringt Erleichterungen beim Mieterstrom, zumindest für Wohnquartiere, bei der EEG-Umlage gibt es noch Nachbesserungsbedarf.

Am 17. Dezember 2020 beschloss der Bundestag die EEG-Novelle in zweiter und dritter Lesung, einen Tag darauf billigte der Bundesrat die Reform in verkürzter Frist. Damit konnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das große Ziel des EEG 2021 ist das Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2050.

 

Erhöhung der Anlagen-Grenzwerte

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die EEG-Umlage. Bis zu 30 Kilowatt installierter Leistung sind nun von der EEG-Umlage befreit. Diese selbst sinkt nur marginal: Seit Januar 2021 ist sie auf 6,5 Cent/Kilowattstunde gedeckelt (davor 6,7 Cent/Kilowattstunde), für das Jahr 2022 soll sie sechs Cent betragen. Im Gegenzug wird die CO2-Bepreisung für Gebäude eingeführt, die das Heizen mit Öl und Erdgas teurer macht.

 

Quartiersansatz für mehr Mieterstrommodelle

Der erzeugte Strom von Solaranlagen kann künftig nicht nur vom selben Wohngebäude, sondern von einem größeren Viertel verbraucht werden („Quartiersansatz“). Ältere Solaranlagen müssen, entgegen dem vorherigen Entwurf zur EEG-Novelle, noch nicht mit Smart Metern ausgerüstet werden. Für Dachanlagen sind nun nur größere Projekte – ab einer Leistung von 750 Kilowatt – ausschreibungspflichtig. Für ältere Windanlagen, von denen viele ursprünglich Anfang 2021 eingestellt hätten werden müssen, wurde noch im letzten Moment eine Übergangslösung gefunden.