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Eigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie - Update 31. Mai 2021
Gemäß der Bundes-Notbremse gelten in Landkreisen oder kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100, 150 oder 165 überschreiten, ab dem übernächsten Tag – konkret ab dem fünften Tag - bundeseinheitliche Regelungen. Wird die Inzidenzmarke hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, erfolgt eine Herabstufung bzw. Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in etlichen Bundesländern stetig gesunken. Die tagesaktuellen COVID-19-Fallzahlen des RKI werden bei der Inzidenz zugrunde gelegt.
Nachfolgend befindet sich eine Linksammlung zu den aktuell geltenden Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.
Baden-Württemberg - Stand 13. Mai 2021: insb. relevant: § 11 Sonstige Veranstaltungen
Bayern - Stand 25. Mai 2021: insb. relevant: Teil 2, § 5 Veranstaltungen, Feiern
Berlin - Stand 14. Mai 2021: insb. relevant: Teil 1, § 9 Veranstaltungen, Personenobergrenzen
Brandenburg - Stand 25. Mai 2021: insb. relevant § 7 Veranstaltungen und Zusammenkünfte
Bremen - Stand 19. Mai 2021: insb. relevant § 2 Begrenzung der zulässigen Personenzahl, Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen
Hamburg - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant Teil 3, § 9 Allgemeine Vorgaben
Hessen - Stand 17. Mai 2021: insb. relevant § 1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen
Mecklenburg-Vorpommern - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant § 8 Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art
Niedersachsen - Stand 30. Mai 2021: insb. relevant Teil 2, § 6a Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant § 18 Veranstaltungen und Versammlungen
Rheinland-Pfalz - Stand 19. Mai 2021: insb. relevant Teil 2, § 2 Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Personen
Saarland - Stand 21. Mai 2021: insb. relevant Art. 1, § 6 Kontaktbeschränkungen
Sachsen - Stand 26. Mai 2021: insb. relevant § 14 Tagungen, Kongresse, Messen
Sachsen-Anhalt - Stand 21. Mai 2021: insb. relevant § 2 Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen, Versammlungen
Schleswig-Holstein - Stand 29. Mai 2021: insb. relevant § 5 Veranstaltungen
Thüringen - Stand 5. Mai 2021: insb. relevant Zweiter Abschnitt, § 13 Durchführung von Veranstaltungen