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BVI-News: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?

Eigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie - Update 31. Mai 2021

Im April 2021 beschloss der Bundestag in § 28b Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen (Bundes-Notbremse). Die Neuregelung trat am 23. April 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis Ende Juni 2021.

Gemäß der Bundes-Notbremse gelten in Landkreisen oder kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100, 150 oder 165 überschreiten, ab dem übernächsten Tag – konkret ab dem fünften Tag - bundeseinheitliche Regelungen. Wird die Inzidenzmarke hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, erfolgt eine Herabstufung bzw. Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in etlichen Bundesländern stetig gesunken. Die tagesaktuellen COVID-19-Fallzahlen des RKI werden bei der Inzidenz zugrunde gelegt.

Nachfolgend befindet sich eine Linksammlung zu den aktuell geltenden Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.

 

Baden-Württemberg - Stand 13. Mai 2021: insb. relevant: § 11 Sonstige Veranstaltungen

Bayern - Stand 25. Mai 2021: insb. relevant: Teil 2, § 5 Veranstaltungen, Feiern

Berlin - Stand 14. Mai 2021: insb. relevant: Teil 1, § 9 Veranstaltungen, Personenobergrenzen

Brandenburg - Stand 25. Mai 2021: insb. relevant § 7 Veranstaltungen und Zusammenkünfte

Bremen - Stand 19. Mai 2021: insb. relevant § 2 Begrenzung der zulässigen Personenzahl, Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen

Hamburg - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant Teil 3, § 9 Allgemeine Vorgaben

Hessen - Stand 17. Mai 2021: insb. relevant § 1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Mecklenburg-Vorpommern - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant § 8 Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art

Niedersachsen - Stand 30. Mai 2021: insb. relevant Teil 2, § 6a Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Nordrhein-Westfalen - Stand 28. Mai 2021: insb. relevant § 18 Veranstaltungen und Versammlungen

Rheinland-Pfalz - Stand 19. Mai 2021: insb. relevant Teil 2, § 2 Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Personen

Saarland - Stand 21. Mai 2021: insb. relevant Art. 1, § 6 Kontaktbeschränkungen

Sachsen - Stand 26. Mai 2021: insb. relevant § 14 Tagungen, Kongresse, Messen

Sachsen-Anhalt - Stand 21. Mai 2021: insb. relevant § 2 Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen, Versammlungen

Schleswig-Holstein - Stand 29. Mai 2021: insb. relevant § 5 Veranstaltungen

Thüringen - Stand 5. Mai 2021: insb. relevant Zweiter Abschnitt, § 13 Durchführung von Veranstaltungen