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BVI-Stellungnahme

Entwurf einer Zertifizierter-Verwalter Prüfungsverordnung – ZertVerwV

Der BVI hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme zum BMJV-Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - Zert-VerwV) erarbeitet.

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) führte zu einer veränderten rechtlichen Stellung des Verwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Mit der Prüfung zum zertifizierten Verwalter soll im Sinne des § 26 Abs. 1 WEG der Nachweis erbracht werden, dass eine Person über die für die Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Einführung der Prüfungspflicht für WEG-Verwalter wird vom BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt.

Für Rückfragen steht Ihnen der BVI-Geschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt per E-Mail zur Verfügung. Die Stellungnahme finden Sie nachfolgend als PDF-Download.