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Bundesregierung beschließt WEMoG

Entwurf zur WEG-Reform passiert Bundeskabinett

Am Dienstag beschloss die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des WEG. Dieser enthält Vorschläge zur effizienteren Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Bei den baulichen Veränderungen wurden gegenüber dem Referentenentwurf im Januar verschiedene Änderungen vorgenommen. So wurde beispielsweise die Aufzählung der privilegierten Maßnahmen überarbeitet.

 

Der Gesetzesentwurf enthält auch einen Anspruch interessierter Wohnungseigentümer am Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, an barrierereduzierenden Aus- und Umbauten, an Maßnahmen des Einbruchschutzes sowie am Glasfaseranschluss, auf eigene Kosten. Ein Großteil dieser Ansprüche gilt – ebenfalls auf eigene Kosten – auch für Mieter.

Weitere Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für eine effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen sowie für mehr Transparenz in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Im Entwurf fehlen jedoch Vorschriften zur fachlichen Qualifikation der Verwalter. Der BVI sieht hier die dringende Notwendigkeit eines gesetzlichen Sachkundenachweises. Auch die geplante Verlängerung der Frist zur Einberufung von Eigentümerversammlungen von zwei auf vier Wochen wird vom BVI kritisch gesehen.

Der Gesetzesentwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat. Experten rechnen mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Sommer. Der vollständige Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.bmjv.de