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Dreijähriger Zeitraum endet am 31. Dezember

Erster Stichtag für Weiterbildungsnachweis

Der erste Stichtag für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nähert sich in großen Schritten. Erstmals muss ein Nachweis für 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren vorliegen. Der Sachkundenachweis im Rahmen des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes ist von dieser Regelung unabhängig.

Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Erlaubnisinhaber, unabhängig davon, ob die Erlaubnis genutzt wird oder nicht. Sie gilt außerdem für die unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirkenden Angestellten. Es ist jedoch ausreichend, wenn die Weiterbildung von einer angemessenen Anzahl an Mitarbeitern erbracht wird, die die Aufsicht über mitwirkende Beschäftigte haben und Aufgaben an diese delegieren.

Was zählt als Weiterbildung?

Eine Weiterbildung kann in der Regel in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium (dazu zählen Online-Seminare), durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Hier gibt es eine Corona-bedingte Sonderregelung: Seit September 2020 zählen Online-Schulungen, die interaktiv sind – die also Diskussionen, Chats oder Umfragen enthalten – nicht als begleitendes Selbststudium, sondern als Präsenzveranstaltung. Das bedeutet, dass eine Lernerfolgskontrolle im Nachgang des interaktiven Online-Seminars nicht durchgeführt werden muss, um als Weiterbildung zu gelten.

Was muss bei den Nachweisen beachtet werden?

Die Nachweise über die Weiterbildungen (auch jene der Mitarbeiter) müssen gesammelt, fünf Jahre auf einem dauerhaften Träger vorgehalten und in Geschäftsräumen aufbewahrt werden. Auf Anordnung der Behörde muss der Gewerbetreibende eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren abgeben, die auch in elektronischer Form erfolgen kann. Die IHK strebt eine jährliche Stichprobe von bis zu zehn Prozent aller Erlaubnisinhaber an, anlassbezogen kann in jedem Fall eine Überprüfung erfolgen.

Haben Sie schon Ihre Weiterbildungspflicht erfüllt?

BVI-Veranstaltungen mit anrechenbaren Zeitstunden finden Sie hier: https://bvi-verwalter.de/veranstaltungen/

Details zu den Weiterbildungsthemen finden Sie hier: https://bvi-verwalter.de/leistungen/arbeitshilfen/vertrags-und-formularmuster/

Ansonsten finden Sie auch ausführliche Informationen zur Weiterbildungspflicht auf der Website der IHK Hannover unter www.hannover.ihk.de