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Abschlussbericht der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
Gaspreisbremse: Kein Verwalteraufwand ohne Vergütung!
Die Liquidität von Eigentümergemeinschaften wurde schon durch die extrem gestiegenen Energiekosten stark strapaziert. Die Rechtsgrundlage für die Liquiditätssicherung wäre ein zu genehmigender neuerlicher Wirtschaftsplan oder zumindest eine Liquiditätssonderumlage. Dazu sind drei Wochen Einladungsfrist und ein Beschluss in der WEG notwendig. Der enorme Mehraufwand müsste gesondert vergütet werden.“