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Einfacherer Einsatz von erneuerbaren Energien

Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor Abstimmung

Der Deutsche Bundestag stimmt am 18. Juni über das Gebäudeenergiegesetz ab. Kernziel des Gesetzes ist die Regelung eines geregelten und möglichst sparsamen Einsatzes von Energie in Gebäuden im Interesse des Klimaschutzes.

 

Entbürokratisierung der Energieeffizienz

Das Gebäudeenergiegesetz vereinheitlicht die bisherigen Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und schafft damit ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.

Mit dem GEG soll unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden erleichtert werden. So finden gebäudenah erzeugte Fotovoltaik und Biomethan künftig als Option für die Erfüllung der energetischen Standards stärkere Berücksichtigung. Für Ölheizungen gibt es ab dem Jahr 2026 ein Einbauverbot.

 

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.