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Einfacherer Einsatz von erneuerbaren Energien
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor Abstimmung
Entbürokratisierung der Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz vereinheitlicht die bisherigen Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und schafft damit ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.
Mit dem GEG soll unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden erleichtert werden. So finden gebäudenah erzeugte Fotovoltaik und Biomethan künftig als Option für die Erfüllung der energetischen Standards stärkere Berücksichtigung. Für Ölheizungen gibt es ab dem Jahr 2026 ein Einbauverbot.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.