Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

Bundesrat ist gegen ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit

GEIG vom Bundestag verabschiedet

Am 11. Februar 2021 wurde das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Die Hauptlast für die Umsetzung liegt bei der Immobilienwirtschaft.

Im Mehrfamilien-Neubau muss nun jede fünfte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten. Bei Nichtwohngebäuden soll die Verpflichtung zum Einbau einer Ladeinfrastruktur bei mehr als sechs Stellplätzen bestehen. Bei Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht im Rahmen einer „größeren Renovierung“ (mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle), wenn dabei auch der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur einbezogen werden. Unabhängig davon muss ab 2025 für sämtliche Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ein Ladepunkt errichtet werden.

 

Ausnahmen für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen können Ausnahmen gelten: Wird die Fläche von ihnen selbst genutzt oder übersteigen die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung, besteht keine Verpflichtung zum Einbau.

 

Quartierskonzept

Wie schon bei der EEG-Novelle sowie beim GEG, ist auch für das GEIG ein Quartierskonzept vorgesehen. Das bedeutet, dass Eigentümer und Bauherren von Gebäuden, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen, gemeinsam die notwendige Ladeinfrastruktur schaffen können.