Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.
Grundsteuerreform ist beschlossene Sache
Diese können nun doch Steuererhöhungen zur Folge haben, denn die Höhe der Steuer entscheiden allein die Gemeinden. Das vom BVI e.V. geforderte einfache Flächenmodell kommt nun doch nicht einheitlich in Deutschland zum Tragen.
Die Grundzüge der Reform
Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. In Zukunft erfolgt die Bewertung nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.
Ausnahme: Das wertunabhängige Modell
Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Ermöglicht wird dies durch die Grundgesetzänderung, der ein langer Streit vorangegangen war.
Grundsätzliche Struktur bleibt erhalten
Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
Übergangsphase
Bis 2025 ist nun Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten.