Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

Übergangsfrist verstreicht am 1. März 2019

Immobilienverwalter müssen Gewerbeerlaubnis beantragen

Am 1. März 2019 verstreicht für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, kann dies kurzfristig bei den meisten IHKs bzw. Gewerbeämtern noch online nachholen.

Um die Erlaubnis bei der jeweiligen Gewerbeaufsichtsbehörde zu erlangen, sind folgende Auskünfte zu erteilen bzw. Unterlagen einzureichen:

Seit Inkrafttreten der neuen Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Hausverwalter am 1. August 2018 sind Verwalter verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuholen. Bereits tätigen Verwaltern wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019 eingeräumt.

Zur Fristwahrung reicht es aus, den Antrag bei der Behörde gestellt zu haben, die endgültige Erlaubnis muss noch nicht zwingend vorliegen. Allerdings sollten alle Dokumente rasch nachgereicht werden, da sonst die Gefahr besteht, dass der Antrag mangels Prüfbarkeit abgelehnt und ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis festgesetzt wird.