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Die Umsetzung der EED in nationales Recht

Mieter müssen künftig über Verbrauchswerte informiert werden

Die novellierte EED ist seit dem 25. Dezember 2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

Doch was bedeutet das genau für Verwalter?

Ab dem 25. Oktober 2020…
… dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler angebracht werden.
… in Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie müssen Mieter über ihren Verbrauch unterjährig mindestens zweimal informiert werden.

Ab dem 1. Januar 2022…
… muss diese Information, falls fernauslesbare Messtechniken genutzt werden, monatlich erfolgen.

Bis zum 1. Januar 2027…
… müssen in allen Liegenschaften fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert sein.

Das klingt nach großem Arbeitsaufwand. Existieren technische Möglichkeiten, um diesen Prozess effizient zu gestalten?
Natürlich! Viele Energiedienstleister kennen diese Entwicklung und bieten technische Lösungen dafür an. Informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister sowie bei den BVI-Partnerunternehmen des Sektors „Energiedienstleistung“ über nachhaltige Angebote.

Weitere Infos unter: https://bvi-verwalter.de/partner/