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Bayrisches Verfassungsgericht kippt Volksbegehren zum Mietenstopp
Mietrecht als Sache des Bundes
Der BVI begrüßt das Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshof: „Mit der klaren Begründung des Mietrechts als Sache des Bundes, fühlen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Das Urteil wird unserem Einsatz für Wohnraumentlastung und Klimafreundlichkeit durch mehr Bau und Sanierung, die einhergehen mit einem Stopp des Mietendeckels, Rückenwind geben.“
#BVIgegenMietendeckel
Weitere Beiträge zum Berliner Mietendeckel finden Sie unter bvi-verwalter.de/aktuelles/news/ein-jahr-im-schatten-des-berliner-mietendeckels/ und bvi-verwalter.de/aktuelles/news/cdu-und-fdp-reichen-verfassungsklage-ein/.