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Nachrüstung der Fernablesbarkeit
Fernablesung wird Standard
Die Verordnung regelt die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die Verbrauchserfassung mit Fernwärme und -kälte. Außerdem sind darin Vorgaben zur Verbrauchserfassung, zur Fernablesbarkeit von Messeinrichtungen, zur Häufigkeit von Ablesungen sowie zu Inhalt und Transparenz von Rechnungen aufgeführt. Diese besagen, dass Messeinrichtungen künftig fernablesbar sein müssen. Nur so kann eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung ohne Betreten der Nutzeinheiten gewährleistet werden. Ferner verpflichtet der Entwurf Eigentümer zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2026.
Regelmäßige Verbrauchsinformationen
Kunden sollen außerdem ab Januar 2022 zwei Mal jährlich – also in der Heiz- sowie in der Kühlperiode – Abrechnungsinformationen zugestellt werden. Überdies soll die Transparenz hinsichtlich der Fernwärme- und Fernkältelieferung für Kunden erhöht werden.
Weitere Schritte
Die Bundesregierung hat dem Referentenentwurf noch nicht zugestimmt. Schicken Sie gern Ihre Anmerkungen und Anregungen zu dem Entwurf an Dr. Oliver Möllenstädt. Kontakt