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Unterschiedliche Standpunkte bei 1. Lesung im Bundestag

Nebenkostenprivileg und Umwandlungsverbot

Am 28. und am 29. Januar 2021 fand jeweils die 1. Lesung der Gesetzentwürfe zum Baulandmobilisierungsgesetz sowie zur TKG-Novelle statt. Streitpunkte bleiben vor allem das umstrittene Umwandlungsverbot sowie die geplante Streichung des Nebenkostenprivilegs.

 

Ziele der TKG-Novelle sind der rasche Glasfaserausbau sowie das Recht auf schnelles Internet für alle Endkunden. Damit alle Endkunden über Wahlfreiheit beim Anbieter verfügen, soll die Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mietern gestrichen werden. Dies wurde vom BVI in einer Pressemitteilung am 28. Januar 2021 deutlich kritisiert: „Mit der geplanten Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gehören große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter bislang für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten, der Vergangenheit an. Diese Planungsunsicherheit gefährdet den Breitbandausbau insgesamt – und das in einer Zeit in der die schnelle Internetverbindung wichtiger denn je geworden ist“, so BVI-Präsident Thomas Meier dazu. (Zum vollständigen Pressestatement)

 

Mehrkosten für Mieter zu erwarten

Auch bei der 1. Lesung im Bundestag wurde auf die Gefährdung des Breitbandausbaus bei einem Wegfall der Umlagefähigkeit verwiesen. Die zweite große Sorge betrifft die zu erwartende finanzielle Mehrbelastung von Mietern. „Die steigenden Kosten werden vor allem Mieter mit geringem Einkommen betreffen. Ohne Umlagefähigkeit können die Kosten für die Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden und sind damit nicht mehr wohngeldberechtigt“, erklärt Meier. Zudem ist aufgrund von damit notwendigen Einzelabrechnungen pro Haushalt ein erheblicher Mehraufwand für Immobilienverwalter zu erwarten.

 

Das Baulandmobilisierungsgesetz

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Geplant ist eine Stärkung der Vorkaufsrechte von Kommunen, die so, vor allem in Gebieten mit einer angespannten Wohnungssituation, brachliegende Flächen leichter zur Bebauung nutzbar machen können. Kommunen sollen zudem leichter ein sogenanntes Baugebot anordnen dürfen.

 

Umstrittenes Umwandlungsverbot

Im Sinne des Mieterschutzes sollen Kommunen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zudem die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen. Dies soll befristet bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Bislang gab es das nur in Milieuschutzgebieten. Für diese Pläne wurde nicht nur aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern auch von zahlreichen Branchenverbänden deutliche Kritik laut, da damit die Bildung von Wohneigentum in Deutschland weiter erschwert würde. Das Baulandmobilisierungsgesetz geht nun in die Ausschüsse.