Aktuelle News finden Sie im BVI-Newsletter. Klicken Sie oben in der Navigation auf „Newsletter“, um ihn zu abonnieren.

 

Neues WEG

BVI empfiehlt Abschluss neuer Verwalterverträge

Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.

Verwalterverträge behalten ihre Gültigkeit. Angesichts der erweiterten Kompetenzen des Verwalters empfiehlt der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. allerdings den Abschluss neuer Verwalterverträge. Der BVI bietet einen Muster-Verwaltervertrag nach dem neuen WEG mit Formulierungshilfen und Beschlussvorlagen in seinem Online-Shop an (bvi-verwalter.de/shop/).

Mit dem Abschluss eines neuen Verwaltervertrags können Eigentümergemeinschaften die zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus dem neuen WEG ergeben, gezielt nutzen und die Rechte und Pflichten des Verwalters eindeutig regeln. Auch ohne Anpassung gilt an vielen wichtigen Stellen automatisch neues Recht.

Im neuen Verwaltervertag sollte geregelt werden, bei welchen Geschäften der Verwalter künftig einen Beschluss der Eigentümerversammlung braucht. Weiterhin können Eigentümergemeinschaften nun auch den Leistungskatalog des Verwalters beschränken. Auch Neuerungen wie die Organisation so genannter hybrider Eigentümerversammlungen könnten die Anpassung bestehender Verträge erforderlich machen.