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BVI-News: Erneuerbare Energien-Gesetzentwurf mit Nachbesserungsbedarf

Öffentliche Anhörung zum EEG 2021

Laut Plan der Bundesregierung soll das EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat bereits umfassende Änderungen am Gesetzentwurf gefordert hat, war auch der Tenor bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 18. November 2020, dass es noch großen Nachbesserungsbedarf gäbe. Der BVI fasst die wichtigsten Punkte aus immobilienwirtschaftlicher Sicht zusammen.

Das EEG 2021 verfolgt das Ziel, den gesamten Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral zu stellen, wofür der stärkere Einsatz von erneuerbaren Energien notwendig ist. Das Ziel gilt nicht nur für den erzeugten, sondern auch für den in Deutschland verbrauchten Strom.

 

Verdoppelung der Photovoltaikleistungen

Unter der Devise, dass Strom gerade vor dem Hintergrund der angestrebten stärkeren Elektrifizierung bezahlbar sein muss, setzt die EEG-Novelle an mehreren Punkten an: Die Mehreinnahmen des Bundes aus der künftigen nationalen CO2-Bepreisung sollen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Verbände fordern, dass diese Einnahmen zumindest zur Hälfte wieder in energetische Maßnahmen im Gebäudesektor zurückfließen sollten. Außerdem sollen die Wind- und PV-Förderkosten reduziert und bei der Photovoltaik besser auf Kostenentwicklungen eingegangen werden. Ziel ist die Verdoppelung der Photovoltaikleistungen auf 100 GW im Jahr 2030. Laut Gesetzentwurf sind jedoch nur marginale Verbesserungen im Zusammenhang mit Mieterstrom geplant. Sie werden für die geplante Verdoppelung nicht ausreichen.

 

Problempunkt Mieterstrom

Mit der geplanten EEG-Novelle bleiben große Hemmnisse beim Mieterstrom bestehen. Einerseits liegen diese in der weiterhin bestehenden steuerlichen Benachteiligung. Andererseits geht die Senkung der EEG-Umlage nicht weit genug: Ab einem Verbrauch von über 20 kWp wird weiterhin eine EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch verlangt, was laut EED-Richtlinie der EU erst ab 30 kWp geschehen sollte. Mit der Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht werden zudem neue Hürden für die Installation kleiner PV-Anlagen geschaffen.

Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 18. November 2020 gab es breiten Konsens bei den Sachverständigen, dass das EEG 2021 in der aktuellen Form nicht weit genug gehe und eine wie von der Bundesregierung geplante Zielerreichung der Treibhausgasneutralität damit unrealistisch sei. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, brachte es in ihrem Statement auf den Punkt: „Wir müssen die Energiewende auf die Dächer bekommen.“

 

Link zur Aufzeichnung der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages