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Käufer und Verkäufer zahlen dieselbe Gebühr

Teilung der Maklercourtage beschlossen

Der Deutsche Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag die Teilung der Maklerkosten beim Verkauf bzw. Kauf von Wohnungseigentum.

Bislang mussten die Kosten für den beteiligten Makler zumindest in Berlin vollständig vom Käufer übernommen werden. Mit der Neuregelung muss künftig der Auftraggeber, zumeist der Verkäufer, mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Zudem müssen Maklerverträge in Textform verfasst werden.

Das Gesetz betont die Rolle des Maklers als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Dafür und für seine Transparenz schaffende Wirkung gibt es viele positive Rückmeldungen aus der Branche. Kritisiert wird, dass die andere Partei erst dann ihren Anteil zahlen muss, wenn der Auftragsgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. Dies birgt die Gefahr der unbezahlten Vorleistung des Maklers und eines damit einhergehenden Risikos.