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Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses wieder unsicher
Mit dem Nebenkostenprivileg können Wohnungsunternehmen, Hausbesitzer und Kabelnetzbetreiber den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Ohne diese Umlagefähigkeit sind höhere Kosten für Mieter und ein gewaltiger Aufwand aufgrund der dann notwendigen Einzelabrechnungen für Verwalter zu erwarten. Auch der Breitbandausbau wird damit gefährdet.
Mit der TKG-Novelle sollte ursprünglich unter anderem der EU-Kodex für Telekommunikation bis zum Ende des Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Der neue 450 Seiten starke Gesetzentwurf wurde am 9. Dezember 2020 vorgelegt mit einer Rückmeldefrist bis 11. Dezember 2020. Der BVI schließt sich der Kritik diverser Branchenverbände an diesem übereilten Verfahren an, das keine Zeit für eine genaue Analyse und dringend notwendige Diskussion lässt.