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Zur Kündigung eines Mietverhältnisses gegenüber mehreren Mietern

In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Dezember 2014 (Az. VIII ZR 25/14) entschied der Bundesgerichtshof, dass es für die Kündigung einer Wohnung ausreichen kann, nur einen von mehreren Mietern persönlich anzuschreiben.

Allerdings muss aus dem Schreiben erkennbar sein, dass die Kündigung auch an die anderen Mieter gerichtet ist. Im entschiedenen Fall geschah das dadurch, dass der Vermieter sich bestätigen ließ, dass die Adressatin den Brief an ihre Schwester und Mitmieterin weiterreichen wird. So war für alle Seiten ersichtlich, dass beide Mieterinnen mit der Erklärung "Ich kündige Ihnen die Wohnung" gemeint sind. Zudem sah der BGH in einem zuvor gemeinsam verfassten Brief der Schwestern an den Vermieter eine Bevollmächtigung der einen für die andere.

Der Rechtsstreit ist aber noch nicht beendet und wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das klären muss, ob die Schwestern als Erbinnen in den Mietvertrag ihrer Mutter eingetreten waren und ob überhaupt ein Kündigungsrecht des Vermieters bestand.