Was auf die Immobilienverwalter zukommt
Novelle einer Modernisierung des Telekommunikationssgesetzes
Tankred Schipanski MdB, digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, beantwortet im Interview mit dem BVI was die im Februar verabschiedete TKG-Novelle für die Immobilienverwalterbranche bedeutet.
BVI-Magazin: Im Februar dieses Jahres verabschiedete das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKG). Wo sehen Sie die größten Vorteile des TKG?
Tankred Schipanski: Das TKG regelt eine Vielzahl neuer Bereiche im Telekommunikationsgesetz, die viele Verbesserungen für den Breitbandausbau und die Internetversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit sich bringen. So schaffen wir mehr Rechtsverbindlichkeit und Planungssicherheit für Kommunen beim Breitbandausbau, vereinfachen Genehmigungsverfahren beim Gigabitausbau sowie alternativen Verlegemethoden und stärken Investitionsanreize.
BVI-Magazin: Die im Gesetzentwurf geplante ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen sorgt auf Verwalterseite für massive Kritik – nicht zuletzt, weil sie mit einem höheren Verwaltungsaufwand einhergeht. Welches Argument können Sie zweifelnden Verwaltern entgegensetzen?
Tankred Schipanski: Im ursprünglichen Entwurf wurde das Nebenkostenprivileg restlos gestrichen. Der Zweck der Umlagefähigkeit war nie, den Verwaltungsaufwand gering zu halten – sondern Mieterinnen und Mieter mit einem TV-Anschluss zu versorgen. Das war das Ziel in den 80er Jahren und es ist lange flächendeckend erreicht. Die Umlage hat aber eine gravierende Nebenwirkung: Der Mieter kann den Anbieter nicht frei wählen. Und selbst wenn er den Kabelanschluss nicht nutzen möchte – etwa weil er Angebote über andere Zugangswege wählt – muss er trotzdem die Umlage zahlen. Das verzerrt den Wettbewerb. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit stärkt deshalb die Wahlfreiheit des Mieters und sorgt für mehr Wettbewerb beim Endkunden.
BVI-Magazin: Der BVI sieht in der Streichung des Nebenkostenprivilegs ein Risiko für den Breitbandausbau aufgrund der dadurch wegfallenden Planungssicherheit für Marktteilnehmer. Wir schlagen deshalb entsprechende finanzielle Anreize zur Förderung der Investitionen von Eigentümern von Bestandswohnimmobilien durch die öffentliche Hand vor und diese entsprechend im TKMoG vorzusehen – im Interesse der Verbraucher. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?
Tankred Schipanski: Die Richtung stimmt – aber wir haben etwas noch viel Besseres entwickelt. Das Nebenkostenprivileg haben wir zu einem echten Anreiz für den Glasfaserausbau umgebaut. Wer ein Inhouse-Netz aus Glasfaser in seinen Gebäuden erstmalig neu errichtet, der kann die Investitionskosten von bis zu 540 Euro pro Wohneinheit auf den Mieter umlegen über einen Zeitraum von maximal neun Jahren. Der Mieter darf dabei nicht mehr als fünf Euro monatlich zahlen. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Glasfasernetz bis Ende 2027 errichtet ist. Wohnungseigentümer haben also allen Grund, in den kommenden Jahren die Netze im Gebäudebestand zu sanieren. Damit setzen wir ein wichtiges Ziel um: wir zünden den Turbo für den Glasfaserausbau. Die Umgestaltung des Nebenkostenprivilegs finde ich daher sehr gelungen.
BVI-Magazin: Das BMWi hatte 2020 vorgesehen, das Nebenkostenprivileg mit einer Übergangsfrist abzuschaffen. Demnach sollten Vermieter bei ihrer Nebenkostenrechnung noch fünf Jahre nach altem Recht abrechnen können. Im jetzigen Entwurf ist diese Übergangsfrist allerdings auf zwei Jahre gekürzt worden. Für Gebäude, die erst nach Inkrafttreten der Novellierung eine neue Hausverteilanlage installiert bekommen, ist gar keine Übergangsfrist vorgesehen. Wie begründen Sie diese Entscheidung der Bundesregierung?
Tankred Schipanski: Wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden: Das alte Umlagemodell wird erst zum 30.06.2024 auslaufen. Wohnungseigentümer und Kabelnetzbetreiber haben so ausreichend Zeit, ihre Verträge umzustellen. Dass die letzten Tage des Nebenkostenprivilegs gezählt sind, dürfte indes für niemanden eine Überraschung gewesen sein. Bereits seit rund zehn Jahren wird eine Abschaffung diskutiert. Investitionskosten für Inhouse-Netze, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet werden, können vom neuen Glasfaserbereitstellungsentgelt profitieren.
Über Tankred Schipanski MdB:
Geboren am 30. Dezember 1976, verheiratet, evangelisch. Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und Wien und erstes juristisches Staatsexamen, 2001 Abschluss Zusatzstudium als Wirtschaftsjurist (Uni Bayreuth), 2003 bis 2005 Referendariat in Rheinland Pfalz (Mainz) und zweites juristisches Staatsexamen.
2004 Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer, 2005 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtswissenschaft an der TU Ilmenau, Fachbereich Öffentliches Recht (Forschungsschwerpunkt: Medienrecht), seit 2006 Rechtsanwalt. Seit 2012 Kreisvorsitzender der CDU Ilm-Kreis.
Seit 2009 Mitglied des Bundestages.
Tankred Schipanski MdB
Kreisvorsitzender der CDU Ilm-Kreis